Betreff
Berichterstattung gemäß § 7 Abs. 4 der Haushaltssatzung der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2013 / Übersicht über die durch die Oberbürgermeisterin genehmigten sowie die durch den Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
1471-BR/2014
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss über die Haushaltssatzung 2013 legte der Stadtrat auch die Entscheidungsbefugnisse für die Genehmigung / den Beschluss notwendiger über- und außerplanmäßige Ausgaben fest.

 

Gemäß § 7 Abs. 3 der Haushaltssatzung für das Jahr 2013 werden über – und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von einschließlich 10.000 € von der Oberbürgermeisterin genehmigt. Über- und außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von über 10.000 € bis einschließlich 80.000 € beschließt der Haupt- und Finanzausschuss.

 

Die durch die Oberbürgermeisterin genehmigten und durch den Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind gem. § 7 Abs. 4 der Haushaltssatzung dem Stadtrat zur Kenntnis zu geben.

 

Mit dieser Berichtsvorlage wird dem § 7 Abs. 4 der Haushaltssatzung Rechnung getragen.

 

 

In den genannten Zuständigkeitsbereichen wurden in 2013 folgende über- und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt bzw. beschlossen:

 

Verwaltungshaushalt

 

Durch die Oberbürgermeisterin  wurden 61 Anträge auf über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben genehmigt, davon zwei Eilentscheidungen (reguläre Zuständigkeit hätte beim Haupt- und Finanzausschuss gelegen). Der Gesamtbetrag der Genehmigungen beläuft sich auf  191.712,21 €.

 

Durch den Haupt- und Finanzausschuss wurden 6 über- und außerplanmäßige Ausgaben mit einem Gesamtvolumen von 193.500,00 € beschlossen.

 

 

 

Vermögenshaushalt   

 

Durch die Oberbürgermeisterin wurden im Haushaltsjahr 2013 10 Anträge auf über- oder außerplanmäßige Ausgaben mit einem Gesamtvolumen von 25.185,59 € genehmigt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat 7 Entscheidungen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 346.795,92 € getroffen.

 

 

In der Anlage sind sämtliche über- und außerplanmäßige Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes mit einer kurzen Begründung zusammengestellt.

 

 


Anlagenverzeichnis

 

Anlage - Übersicht gem. § 7 Abs. 4 der Haushaltssatzung