Betreff
Kommunale Personennahverkehrsgesellschaft Eisenach mbH (KVG)
hier: Bestellung der stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates
Vorlage
0103-StR/2010
Aktenzeichen
20.1/810805
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Herrn Dieter Adam als Stellvertreter für den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Gerhard Schneider und

Herrn Erwin Jentsch als Stellvertreter für das Aufsichtsratsmitglied
Frau Katja Wolf des Aufsichtsrates der KVG Eisenach mbH (KVG) für die Dauer der laufenden kommunalen Wahlperiode zu bestellen.


Begründung:

 

Mit Schreiben vom 11.05.2009 hat das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) die Empfehlung gegeben, aus haftungsrechtlichen Gründen künftig auf die Bestellung stellvertretender Aufsichtsratsmitglieder zu verzichten. Die notwendigen Satzungsänderungen sollten sukzessive erfolgen. Änderungen im Gesellschaftsvertrag der KVG können die Gesellschafter generell nur einvernehmlich herbeiführen.

 

Durch den Mitgesellschafter wurde zwischenzeitlich signalisiert, dass für die Umsetzung der vorgenannten Empfehlung des TLVwA keine zwingende Notwendigkeit gesehen wird.

 

Aus diesem Grund ist es erforderlich gemäß der gültigen gesellschaftsvertraglichen Regelungen, die stellvertretenden Aufsichtsratsmitglieder nachzubenennen.

 

Die Bildung und Zusammensetzung des Aufsichtsrates der KVG bestimmt sich nach dem § 8 des Gesellschaftsvertrages.

 

Die Stadt Eisenach bestellt gemäß ihrer Anteile am Stammkapital zwei stellvertretende Aufsichtsratsmitglieder. Gem. § 8 Abs. 2 i. V. m. Abs. 6 müssen die Mitglieder des Aufsichtsrates der KVG dem Stadtrat oder der Stadtverwaltung der Stadt Eisenach angehören.

 

Nach § 8 Abs. 2 sind bei der Bestellung der städtischen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates durch die kommunalen Gesellschafter die Bestimmungen des § 27 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung zur Ausschussbesetzung anzuwenden. Somit gelten weiterhin die Regelungen gem. § 9 Abs. 2 – 4 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach.

 

Hiernach wären 1 Mandat von der CDU – Fraktion und 1 Mandat von der Fraktion “Die Linke” zu besetzen.