Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Umgang mit Anträgen der FDP-Stadtratsfraktion
Vorlage
AF-0555/2014
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie begründet die Oberbürgermeisterin, dass es sich bei den unten aufgeführten Beispielen, um „sinnlose Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen“ handelt? (Bitte je Antrag begründen):
- Errichtung einer Stabsstelle zur Vorbereitung der Lutherdekade         
- Änderung der GO, um den Schulausschuss vom nicht öffentlichen zum öffentlichen            
   Ausschuss zu machen
- Umbau der Knotenpunkte „Rennbahn“, wie im Parkraum- und Verkehrskonzept vorgesehen
- Einsetzung eines Akteneinsichtsausschusses  und der damit verbundenen Aberkennung
   des Titels „Ehrenmitglied des Stadtrates“ für Herrn Christian Köckert

2.      Aus welchen Gründen diskreditiert die Oberbürgermeisterin die ehrenamtliche Arbeit von Stadträten als „sinnlose Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen“ für die Verwaltung?

3.      Schätzt die Oberbürgermeisterin die von der Fraktion „Die Linke“ eingebrachten Anträge auf „Fortschreibung des Sozialberichtes“ und „Prüfung des Einbaus einer interaktiven Beschallungsanlage in der Trauerhalle der Stadt Eisenach“ ebenfalls als „sinnlose Arbeitsbeschaffungsmaßnahme“ ein? (Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?)

4.      Liegt die bisherige Nichtrealisierung von Stadtratsbeschlüssen darin begründet, dass die Oberbürgermeisterin diese ebenfalls als „sinnlose Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen“ einschätzt? (Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?       
(z. Bsp.: Fortschreibung des Energieberichtes vom 13.09.2012 - B90/Die Grünen; Gegenüberstellung von Einnahmen der Grundsteuererhöhung und Aufwendungen der Verwaltung vom 20.03.2013 – FDP; Quartalsweiser Bericht zur Realisierung des Konsolidierungskonzeptes des TAVEE vom 26.09.2012 – CDU, SPD, BfE)


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1. und 2.

Das wiedergegebene Zitat bezog sich konkret auf unterschiedliche Anträge zur Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK). Hierbei wurde darauf verwiesen, dass Anträge zur Berichterstattung zu abgeschlossenen Maßnahmen gestellt wurden, zu denen die Information bereits erfolgt ist. Darüber hinaus ist es nicht erforderlich, dass die Verwaltung zu einer HSK-Maßnahme, die durch Beschluss des Stadtrates umgesetzt wurde, eine nochmalige separate Information zur Umsetzung gibt.

 

zu 3.

Der Antrag der Stadtratsfraktion DIE LINKE zur Fortschreibung des Sozialberichts wurde vom Stadtrat beschlossen. Die Oberbürgermeisterin wird ordnungsgemäß diesen Beschluss des Stadtrates umsetzen. Der Bericht wird wichtigen Daten enthalten, die sowohl der Öffentlichkeit als auch der Verwaltung aufzeigen können, welche Handlungsfelder bestehen können. Die Frage der Sozialberichtserstattung liegt im gesellschaftlichen Interesse.

Der Antrag der Stadtratsfraktion DIE LINKE trägt dem Umstand der demographischen Veränderungen Rechnung. Um den Angehörigen im Trauenfall eine würdevolle Teilnahme an den Trauerfeiern zu ermöglichen, ist es geboten, zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme von Hörgeschädigten deutlich verbessert werden kann. Aus diesem Grunde hat der Stadtrat den Antrag einstimmig angenommen. Die Oberbürgermeisterin wird diesen Beschluss umsetzen. Der gebotene Anstand gegenüber Trauernden verbietet eine Polemik in dieser Sache.

 

zu 4.

Bereits in der letzten Stadtratssitzung ist zur Antragslage der FDP-Stadtratsfraktion darauf hingewiesen worden, dass die Einschätzung der FDP, einzelne Punkte würden nicht bearbeitet, schlichtweg nicht zutreffend ist. Allein zu den Fragen der Umsetzung des HSK wurde der Stadtrat regelmäßig schriftlich informiert. Dem Stadtrat wurden die halbjährlichen Berichte zum Umsetzungsstand, die pflichtgemäß an das Landesverwaltungsamt zu senden sind, vorgelegt. Darüber hinaus erfolgten zusätzliche Unterrichtungen zu einzelnen Stadtratssitzungen in Berichtsvorlagen, auf Anfragen von Stadtratsmitgliedern und im Zusammenhang mit einzelnen Beschlussvorlagen in Umsetzung von HSK-Maßnahmen.

Zusätzlich erfolgten Informationen zur Umsetzung des HSK und zu Finanzsituation im öffentlich tagenden Haushalts- und Finanzausschuss.