II. Fragestellung
1. Wie ist der Sachstand der beiden Prüfverfahren (Widerspruch)?
2.
Ist die Fingierung des Zuflusses von
Kapitaleinkünften durch das Finanzamt, dass eine Auskehrung des Vermögens des
TZE i.A. an die Stadt stattfand, rechtlich begründet?
(Wenn ja, wie?)
3. Wie ist der Begriff der wirtschaftlich vergleichbaren Einnahme in § 20 Nr.10 EStG zu definieren?
4.
Kann die Stadt Eisenach als Verbandsmitglied des
übertragenden TZE, der sämtliche Aktiva und Passiva auf den übernehmenden TAVEE
überträgt, Steuersubjekt für Kapitalsteuer sein? (Wenn ja, warum?)
Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Es wird auf die als Anlage beigefügte Beantwortung der inhaltlich identischen Anfrage des Vorsitzenden der FPD-Stadtratsfraktion zur Sitzung des Stadtrates am 29.01.2014 verwiesen.