Betreff
Einwohneranfrage - Einwohneranfragen
Vorlage
EAF-0052/2014
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Sind Anfragen der Bürger spätestens 10 Kalendertage vor der Stadtratssitzung schriftlich einzureichen oder spätestens 13 Kalendertage vorher?

2.      Gab es bereits Anfragen von Bürgern, die wegen verspäteter Einreichung abgewiesen wurden?

3.      Wenn ja, wie viele?

4.      Wann werden die beiden "Dokumente" mit den unterschiedlichen Zeitangaben angepasst?


Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

Einwohneranfragen sind spätestens 13 Kalendertage vor der Stadtratssitzung im Büro des Stadtrates einzureichen.

 

Zu 2:

Es gab noch keine Einwohneranfragen, die wegen einer verspäteten Einreichung abgewiesen wurden. Auch bei einer verspäteten Einreichung wird im Sinne einer bürgerfreundlichen Verwaltung versucht, die Einwohneranfrage zu beantworten.

 

Zu 3.:

Siehe Beantwortung zu 2.

 

Zu 4.:

Die Internetseite der Stadt Eisenach wird durch das zuständige Fachamt umgehend angepasst.