Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Umsetzung Maßnahmen Haushaltssicherungskonzept
Vorlage
AF-0557/2014
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      In welcher Höhe beläuft sich das finanzielle Defizit zum vorgegebenen Ziel des HSK 2013 und welche nichtrealisierten Maßnahmen sind die Ursache dafür?   
(Bitte Gesamtsumme/Ziel der geplanten Einsparungen des HSK 2013 anführen und das Gesamtdefizit.)

2.      Wie wird die Mindereinnahme in Höhe von 77.500,00 € beim Verkauf des Blockkraftheizwerkes kompensiert?

3.      In welcher Höhe wurden die im Haushalt 2013 angesetzten „Spenden und Zuweisungen Dritter“ kassenwirksam?  
(Bitte Gesamthaushaltsansatz und kassenwirksamen Eingang nennen.)

4.      In welcher Höhe wurden die im Haushalt angesetzten „Bußgelder“ kassenwirksam?   
(Bitte Gesamthaushaltsansatz  und kassenwirksamen Eingang nennen.)


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

Gemäß Nr. 5 der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Innenministeriums zur Aufstellung eines HSK nach § 53a ThürKO ist die Stadt Eisenach verpflichtet, gegenüber dem Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde halbjährlich

 

·         zum 30.04. (bezogen auf den Konsolidierungserfolg zum 31.12. des Vorjahres auf Basis der Jahresrechnung) und

·         zum 31.10. (bezogen auf den Konsolidierungserfolg im laufenden Vollzug vom 01.01. bis 30.09.)

 

zu berichten.

 

Bis dato erfolgte die Berichterstattung an die Rechtsaufsichtsbehörde parallel mit der entsprechenden Berichterstattung an den Stadtrat. Letztmalig wurde mit Berichtsvorlage Nr. 1310-BR/2013 in der Stadtratssitzung am 05.11.2013 über die Umsetzung des HSK berichtet. In Anlage B wurde auf die monetären Auswirkungen eingegangen und explizit für die LNr. 006; 008; 009; 010; 012; 013 und 046 darauf verwiesen, dass ein aussagefähiger Soll-Ist-Vergleich zur Erreichung des Konsolidierungsziels erst zum 31.12.2013 möglich ist.

 

Da hierfür die Ergebnisse der Jahresrechnung 2013 (und Jahresabschluss des optimierten Regiebetriebes) zugrunde gelegt werden müssen, trägt die  VV Haushaltssicherung i. V.m. § 80 Abs. 2 ThürKO dem insofern Rechnung, dass ein entsprechender Bericht per 31.12.2013 spätestens zum 30.04.2014 bei der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen ist.

 

Um die Vorgaben des Thüringer Innenministeriums zur Berichtspflicht weiterhin fristgerecht sowie effizient und ressourcenschonend umsetzen zu können, wird die Beantwortung der Anfrage-Nr. AF-0557/2014 für den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2013 im Rahmen der regulären Berichterstattung an das Thüringer Landesverwaltungsamt und den Stadtrat erfolgen.

 

 

Zu 2: Die nicht erzielbaren Einnahmen müssen im Rahmen der Fortschreibung des HSK kompensiert werden.

 

 

Zu 3:

 

Als Anlage ist eine Übersicht der im Vermögenshaushalt 2013 geplanten Einnahmen aus Spenden und Zuweisungen beigefügt.

 

Zu 4:

In der Untergruppierung 260 ”Bußgelder u. ä.” wurde in 2013 in 19 Haushaltsstellen quer durch alle Einzelpläne ein Gesamthaushaltsansatz i.H.v. 621.450,00 EUR geplant.

 

Der kassenwirksame Eingang (“Ist auf Ansatz”) betrug in 2013 insgesamt 754.060,96 EUR.