Betreff
Zusätzlicher Lärmschutz entlang der Autobahn, hier: Antrag der FDP-Stadtratsfraktion 1458-AT/2014
Vorlage
1487-BR/2014
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat am 29.01.2014 beschlossen::

1.      Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dem Stadtrat in seiner nächsten Sitzung bis zum Ende der Wahlperiode das Ergebnis der Befragung im Frühjahr 2013 in den Ortsteilen zur Maßnahme der Lärmminderung der BAB4 vorzulegen.

2.      Die Oberbürgermeisterin informiert weiterhin über die von ihr Anfang 2013 zugesagten Gespräche mit dem Verkehrsminister hinsichtlich der Einführung eines Tempolimits (130 km/h) entlang der BAB4(neu).

3.      Die Oberbürgermeisterin informiert den Stadtrat über die weitere Vorgehensweise in Sachen Lärmminderung für die betroffenen OT der Stadt.

 

Die Beantwortung erfolgt mit dieser Berichtsvorlage:

 

zu 1.

Durch den OT-Bürgermeister Herrn Pecher wurde im Februar 2013 eine Fragebogenaktion in Neukirchen organisiert. 288 Bürger bestätigen durch ihre Unterschrift ihre Unterstützung der Umsetzung der Machbarkeitsstudie zur Schaffung von zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen in Kombination mit Photovoltaikfreiflächenanlagen.

 

Vom Ortsteil Stregda wurden keine Unterschriftslisten übergeben.

 

zu 2.

Die Oberbürgermeisterin hat mündlich und schriftlich mit dem Verkehrsministerium die Frage zur Geschwindigkeitsreduzierung diskutiert. Das Verkehrsministerium hat erklärt, dass eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit dem Wesen einer Autobahn widersprechen würde. Die Autobahn sei so ausgebaut worden, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht begründet werden könne.

 

Im Ergebnis dieser Mitteilungen wurden keine weiteren Versuche unternommen, eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen.

 

zu 3.

Laut umfassender und mehrfacher Prüfung in den letzten Jahren entsprechen die an der BAB 4 umgesetzten Lärmschutzmaßnahmen der Rechtsnorm. Ein Anspruch auf weitere Maßnahmen besteht nicht.

 

Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen wären möglich, u. z. Lärmschutzwände nördlich von Stregda und auf der Autobahnbrücke (ca. 4 Mio €) sowie eine Erhöhung und Verlängerung des vorhandenen Lärmschutzwalls (ca. 1,05 Mio €) in Neukirchen. Diese Maßnahmen würden aber nicht vom Land bzw. Bund finanziert. Die Stadt selbst kann diese Mittel nicht aufbringen.

Die im Auftrag des TMBLV erstellte Machbarkeitsstudie zeigt Möglichkeiten auf, durch eine Kombination von Lärmschutzeinrichtungen und Photovoltaikanlagen auf geeigneten Flächen entlang der Autobahn eine Finanzierung für ein Gesamtprojekt zu ermöglichen. Dafür müssten laut Studie für die Optimalvarianten 8 – 13ha, für die Maximalvariante bis zu 83ha Flächen entlang der Autobahn zur Verfügung gestellt werden.

 

Diese Flächen sind im Regionalplan Südwestthüringen verbindlich als Vorranggebiet landwirtschaftliche Bodennutzung vorgegeben, andere raumbedeutsame Nutzungen (auch Flächen für Solarnutzung) sind in diesen Gebieten ausgeschlossen.

 

Um diese Problematik zu besprechen, fanden unter Leitung des Bürgermeisters zwei Termine (05.06. und 25.07.) mit den Vertretern der landwirtschaftlichen Betriebe, dem Landwirtschaftsamt und der Flurneuordnungsbehörde statt.

 

Im Ergebnis sprachen sich alle Vertreter der Landwirtschaft eindeutig gegen eine Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen entlang der BAB A4 zur Errichtung von Photovoltaik - Freiflächenanlagen aus.

 

Durch die Regionale Planungsgemeinschaft wird z. Z. eine Potentialanalyse für Photovoltaik – Freiflächenanlagen in Südwestthüringen erstellt. Das Ergebnis soll in einem halben Jahr vorliegen. Dann soll – nach Bestätigung des Landesentwicklungsprogramms – über eine Fortschreibung des Regionalplans Südwestthüringen entschieden werden.

 

Sollten dann als Ergebnis der Abwägung aller Belange entlang der Autobahn Vorranggebiete für Solarnutzung ausgewiesen werden, werden die in der Studie vorgeschlagenen Maßnahmen erneut diskutabel und bei der Gewinnung von Investoren ggf. auch umsetzbar.