Betreff
Einwohneranfrage - Gutachten "Tor zur Stadt"
Vorlage
EAF-0055/2014
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welcher Zusammenhang besteht (nach Auffassung der Oberbürgermeisterin) zwischen dem öffentlich-rechtlichen Vertrag und einer Nichtrealisierung des Sanierungsziels, wie im Sanierungsbescheid des Freistaates Thüringen vom 12.05.2006 festgelegt?

2.      Bezieht sich der Auftrag der Oberbürgermeisterin zur Erstellung eines Gutachtens an das Büro Redeker, Sellner&Dahs entsprechend des Stadtratsbeschlusses auf die Konsequenzen bei Nichterreichung des Sanierungsziels (SR-Beschluss) oder auf die Konsequenzen bei Nichtunterzeichnung des öffentlich-rechtlichen Vertrages durch die Stadt?

3.      Welche Erkenntnisse zieht die Oberbürgermeisterin aus dem Gutachten zum öffentlich-rechtlichen Vertrag vom August 2013 hinsichtlich der Notwendigkeit, einen solchen Vertrag abzuschließen?

4.      Welche juristischen/baurechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus der „Unbedenklichkeitserklärung" vom Februar 2012 für die Stadt bei Ablehnung des Abschlusses des öffentlich-rechtlichen Vertrages bzw. bei Ablehnung der Errichtung des EKZ durch den Stadtrat?


Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1. bis 3.

Der ursprünglich beabsichtigte öffentlich-rechtliche Vertrag stellt keine Arbeitsgrundlage mehr dar.

 

zu 4.

Aus der so genannten Unbedenklichkeitsbescheinigung resultieren weder juristische noch baurechtliche Konsequenzen für die Stadt.