II. Fragestellung
1.
Wie oft wurden seit April 2013
Geschwindigkeitsverstöße im Stadtgebiet gemessen?
2.
Wie viel Mitarbeiter (u.a. Beamte) sind mit
dieser städtischen „Hoheitsaufgabe“ in den letzten Monaten beauftragt wurden?
3.
Liegt der Stadt ein Zwischenbericht zur
Evaluierung des Einsatzes des Radarwarngerätes vor?
4.
Da dieses „Experiment“ auf ein Jahr befristet
ist, gibt es Vorstellungen der Weiterverwendung des Radarwarngerätes?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Es handelt sich bei der Geschwindigkeitsmessung um einer Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises.
Die Anfrage wird gleichwohl wie folgt beantwortet:
Zu 1:
Bisher 42 Messtage
Zu 2:
2
Zu 3:
Es konnte festgestellt werden, dass an einzelnen Messstellen die Anzahl der Geschwindigkeitsverstöße rückläufig ist und somit die Verkehrssicherheit insbesondere der Fußgänger, steigt.
Zu 4:
Die Erhöhung der Verkehrssicherheit, auch durch präventive Geschwindigkeitsmessungen, soll weiter durchgeführt werden.