Betreff
Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Eisenach 2012 - 2022
Sachstand: Dezember 2013
Vorlage
1496-BR/2014
Aktenzeichen
20 21 10
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß Nr. 5 der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Innenministeriums zur Aufstellung eines HSK nach § 53a ThürKO ist die Stadt Eisenach verpflichtet, gegenüber dem Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde halbjährlich

 

·         zum 30.04. (bezogen auf den Konsolidierungserfolg zum 31.12. des Vorjahres auf Basis der Jahresrechnung) und

·         zum 31.10. (bezogen auf den Konsolidierungserfolg im laufenden Vollzug vom 01.01. bis 30.09.)

 

zu berichten.

 

Um die Vorgaben des Thüringer Innenministeriums zur Berichtspflicht fristgerecht sowie effizient und ressourcenschonend umsetzen zu können, erfolgt nunmehr der ausführliche Sachstandsbericht incl. Soll-Ist-Vergleich der monetären Auswirkungen von HSK-Maßnahmen für den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2013:

 

In diesem Zusammenhang ist der Anlage eine aktualisierte und umfassende Berichterstattung beigefügt, welche Nr. 5 VV-Haushaltssicherung Rechnung trägt und wie folgt gegliedert ist:

 

·         Vorbericht zur Auswertung des HSK per 31.12.2013

·         Anlage A – Sachstand (auf Basis der Anlage 6 des HSK)

·         Anlage B – Monetäre Auswirkungen (auf Basis der Anlagen 7 und 8 des HSK).

 


Anlagenverzeichnis

 

Vorbericht zur Auswertung des HSK per 31.12.2013

Anlage A – Sachstand (auf Basis der Anlage 6 des HSK)

Anlage B – Monetäre Auswirkungen (auf Basis der Anlage 7 des HSK)