Sachstand: Dezember 2013
Sachverhalt:
Gemäß Nr. 5 der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Innenministeriums zur Aufstellung eines HSK nach § 53a ThürKO ist die Stadt Eisenach verpflichtet, gegenüber dem Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde halbjährlich
·
zum 30.04. (bezogen auf den
Konsolidierungserfolg zum 31.12. des Vorjahres auf Basis der Jahresrechnung)
und
· zum 31.10. (bezogen auf den Konsolidierungserfolg im laufenden Vollzug vom 01.01. bis 30.09.)
zu berichten.
Um die Vorgaben des Thüringer Innenministeriums zur Berichtspflicht
fristgerecht sowie effizient und ressourcenschonend umsetzen zu können, erfolgt
nunmehr der ausführliche Sachstandsbericht incl. Soll-Ist-Vergleich der
monetären Auswirkungen von HSK-Maßnahmen für den Zeitraum 01.01.2013 bis
31.12.2013:
In diesem Zusammenhang ist der Anlage eine aktualisierte und umfassende
Berichterstattung beigefügt, welche Nr. 5 VV-Haushaltssicherung Rechnung trägt
und wie folgt gegliedert ist:
· Vorbericht zur Auswertung des HSK per 31.12.2013
· Anlage A – Sachstand (auf Basis der Anlage 6 des HSK)
· Anlage B – Monetäre Auswirkungen (auf Basis der Anlagen 7 und 8 des HSK).
Anlagenverzeichnis
Vorbericht zur Auswertung des HSK per 31.12.2013
Anlage A – Sachstand (auf Basis der Anlage 6 des HSK)
Anlage B – Monetäre Auswirkungen (auf Basis der Anlage 7 des HSK)