I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
Die mit Beschluss-Nr. 0663/2008 am
20.06.2008 unter Punkt 2 festgesetzte Höhe des Bearbeitungsentgeltes für
privatrechtliche Grundstücksgeschäfte gemäß Punkt 1 d wird aufgehoben.
2.
Die Erhebung von Bearbeitungsentgelten im
Zusammenhang mit den Bearbeitungsaufwendungen für privatrechtliche
Grundstücksgeschäfte zur Bewilligung von Dienstbarkeiten (Punkt 1 d Beschluss-
Nr. 0663/2008) wird bemessen auf 1 Promille der Vertragssumme/Geschäftswert
jedoch ein Mindestbetrag von 100,00 €/Vertrag und maximal 500,00 €/Vertrag.
3.
Die Erhebung dieses Bearbeitungsentgeltes
erfolgt für alle ab dem 01.03.2014 rechtsverbindlich abgeschlossenen
Dienstbarkeitsbewilligungen.
Begründung:
Die Bearbeitung von Anträgen zur Bestellung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten oder Grunddienstbarkeiten ist mit erheblichem Zeitaufwand verbunden. Neben der Bearbeitung der Anträge innerhalb der Verwaltungsgebäude müssen in der Regel Ortstermine mit den entsprechenden Fachämtern und Antragstellern im Vorfeld der Genehmigung, sowie zur Prüfung nach der Leitungsverlegung erfolgen.
Das mit Beschluss Nr. 663/2008 beschlossene Bearbeitungsentgelt für privatrechtliche Grundstücksgeschäfte gemäß Punkt 1d i. V. mit Punkt 2 in Höhe von mindestens 20,- € steht heute nicht mehr im Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand, daher ist nach Einschätzung des Fachamtes eine Erhöhung des Entgeltes notwendig.
Zu privatrechtlichen Grundstücksangelegenheiten nach Punkt 1d gemäß Beschluss-Nr. 0663/2008 ist das Bearbeitungsentgelt nach Punkt 2. neu mit einem Mindestbetrag in Höhe von 100,00 €/Vertrag und maximal 500,00 €/Vertrag festzusetzen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - StR- Beschluss 0663/2008 vom 20.06.2008