Betreff
Antrag an die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde auf Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit zum Neubau einer Drei-Felder-Halle
Vorlage
1508-StR/2014
Aktenzeichen
67 40 00
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Oberbürgermeisterin beantragt bei der zuständigen Kommunalaufsicht die Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit zum Neubau einer Drei-Felder-Halle am Standort Petersberg gem. Nr. 7.4 der Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanung


Begründung:

 

Mit Beschluss vom 05.06.2013 hat der Stadtrat einen Grundsatzbeschluss zum Neubau einer Drei-Felder-Halle am Standort Petersberg gefasst.

 

Daraufhin wurde die VBD Beratungsgesellschaft für Behörden mbH  (VBD) beauftragt eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (WU) durchzuführen. Mitte November hat die VBD die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgelegt. Dabei wurden folgende Annahmen (auszugsweise) zu Grunde gelegt:

 

Ø      Schließung von 3 Schulsporthallen (Palmental, Petersberg und Siebenborn)

Ø      Sanierung einer Sporthalle zum gegenwärtigen Zeitpunkt und der beiden anderen in fünf Jahren unter Gewährung von Fördermitteln für alle drei Sanierungen

Ø      Neukalkulation der Gesamtbaukosten nach Fortschreibung (4.900.095,00 EUR)

Ø      Zusätzliche Beförderungskosten für Berufsschüler Siebenborn

 

Weitere Annahmen und die Berechnung können Sie der als Anlage beigefügten WU entnehmen. Zur Vermeidung von Irritationen wird die dann ergänzte WU beigefügt, Mitte März siehe unten.

 

Auszug aus den Schlussfolgerungen und Empfehlungen der WU

 

„Im Ergebnis der Vergleichsrechnungen zeigt sich, dass der Neubau einer Dreifeldersporthalle unter der Voraussetzung, dass drei sanierungsbedürftige Einfeldsporthallen geschlossen werden, sich für die Stadt Eisenach langfristig rentiert. Die Voraussetzungen für eine Finanzierung des Neubaus durch einen rentierlichen Kredit sind über den Betrachtungszeitraum von 20 Jahren gegeben.

 

Wir empfehlen daher, den Neubau der Dreifeldsporthalle, nicht nur weil dadurch die Qualität des Angebots für den Schul- und Vereinssport deutlich verbessert werden kann, sondern weil der Neubau langfristig auch wirtschaftlicher ist....“

 

Am 09. Dezember wurde diese Wirtschaftlichkeitsuntersuchung dem Thüringer Landesverwaltungsamt vorgestellt. Seitens der Rechtsaufsichtsbehörde wurde bemängelt, dass nicht in jedem Jahr der im Betrachtungszeitraum begutachteten Jahre die Einsparung größer als die Kosten für Zins und Tilgung sind. Weiterhin wurde generell in Frage gestellt, ob die Stadt Eisenach einen Kredit aufnehmen darf. Eine zugesagte schriftliche Begründung dieser Rechtsauffassung liegt bis zum heutigen Tag nicht vor.

 

Nunmehr wurde die VBD kurzfristig beauftragt die WU dahingehend zu ergänzen, dass mit der beabsichtigten Aufgabe der Kreisfreiheit und damit einhergehender Wechsel der Schulträgerschaft im Jahre 2018 mit jährlichen Einnahmen wie vor der Kreisfreiheit der Stadt Eisenach vom dann zuständigen Schulträger zu rechnen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt soll die Tilgung ganz oder teilweise ausgesetzt werden, damit in jedem Jahr des Betrachtungszeitraumes die Einsparungen größer als die Kosten für Zins und Tilgung sind.

 

Das Ergebnis der ergänzten WU wird vereinbarungsgemäß spätestens Ende der 11. KW (15 März) vorliegen.

 

Anschließend soll bei der zuständigen Kommunalaufsicht die Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit zum Neubau der Drei-Felder-Halle gestellt werden. Dies ist unabdingbar, da der Stadt Eisenach vom Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit (TMSFG) mit Schreiben vom 07. August 2013 1.249.896,00 EUR als Fördermittel für den Neubau einer Dreifelderhalle in Aussicht gestellt wurden.

 

Falls der Eigenanteil nicht gesichert werden kann, kann die in Aussicht gestellte Förderung

nicht angenommen werden und der Verzicht ist dem TMSFG zu gegebener Zeit schriftlich zu erklären.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: - Schreiben des TMSFG vom 07. August 2014-03-04

Anlage 2: - Wirtschaftlichkeitsuntersuchung  vom März 2014. Die Anlage  kann für die Stadtratsmitglieder im Ratsinformationssystem sowie im Amt für Tiefbau und Grünflächen eingesehen werden