I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1. Dem
vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 36 “Östliche
Karl-Marx-Straße”, bestehend aus der Planzeichnung und den
Textfestsetzungen, wird zugestimmt. Die
Begründung sowie der Umweltbericht werden gebilligt.
2. Die
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
sowie der Behörden gemäß § 4 Absatz 2 BauGB i. V. mit § 4a Abs. 2 BauGB soll
durchgeführt werden; die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfes
ist vorzunehmen.
Begründung:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat am 27.08.2010 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 36 ”Östliche Karl- Marx- Straße” beschlossen. Wesentliche Ziele des Bebauungsplanes sind die Vermeidung einer ungeordneten Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben sowie der Ausschluss von großflächigem Einzelhandel und Handelseinrichtungen durch Festsetzungen von Regelungen im Sinne des § 9 Abs. 2a Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes wurden Baugesuche eingereicht, die eine Bebauung mit mehreren
Einzelhandelseinrichtungen vorsehen. Es ist nicht auszuschließen, dass das
Gebiet in der Konsequenz durch Summieren von einzelnen nicht großflächigen
Einzelhandelsbetrieben die Charakteristik eines großflächigen Einzelhandels
annimmt und sich in ein Sondergebiet für ein Einkaufszentrum - entgegen der
städtebaulichen Zielsetzung - entwickelt. Deshalb war es notwendig die Planung
zwischenzeitlich mittels Veränderungssperre zu sichern, die bereits zum 2. mal verlängert wurde. Bis Anfang November 2014 muss
der Bebauungsplan nunmehr rechtskräftig sein.
Die Behörden und sonstigen TÖB wurden mit Schreiben vom 06.04.2013
frühzeitig über die Planung informiert und zur Abgabe umweltbezogener
Informationen auch hinsichtlich Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
aufgefordert. Der Vorentwurf bestand aus einem städtebaulichen Konzept mit 3
Varianten.
Der Beschluss über den Vorentwurf und zur Durchführung der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit wurde durch den Stadtrat der Stadt Eisenach am
03.07.2013 (Beschluss- Nr.: StR/0785/2013) gefasst. Die Bekanntmachung der
öffentlichen Auslegung erfolgte am 13.07.2013 ortsüblich. Die Auslegung dauerte
vom 22.07. bis einschließlich 23.08.2013.
Als Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden ist im
Wesentlichen zu nennen, dass die Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde ein
Gutachten über die vermuteten Altlasten gefordert hat und die Untere
Immissionsschutzbehörde wegen immissionsschutzrechtlicher Belange eine
Lärmprognose für notwendig erachtete. Die Untere und die Obere Wasserbehörde
regten an, den kleinen Bereich des Plangebietes, der sich im vorläufig
gesicherten Überschwemmungsgebiet befindet, weiterhin von Bebauung und
Bepflanzungen frei zu halten. Das Thüringer Landesverwaltungsamt befürwortet
ausdrücklich die Festsetzungen zum Ausschluss von sonstigen
Handelseinrichtungen, die schädliche Auswirkungen auf zentrale
Versorgungsbereiche erwarten lassen.
Während der Beteiligung der Öffentlichkeit sind lediglich zwei
Stellungnahmen eingegangen. Das war zum Einen der Eigentümer der betreffenden
Flächen selbst, der anregte, das Plangebiet flexibel zu gestalten, da noch
keine konkreten Vorstellungen für eine mögliche Bebauung seinerseits bestehen.
Zum anderen ging ein Bebauungsvorschlag ein.
Der vorliegende Entwurf zum Bebauungsplan der Stadt Eisenach Nr. 36 “Östliche Karl-Marx-Straße” soll vom Stadtrat beschlossen; die Begründung sowie der Umweltbericht sollen gebilligt werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 2 BauGB soll dementsprechend durchgeführt werden.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Bebauungsplan (Planzeichnung und Textfestsetzungen)
Anlage 2: Begründung
Anlage 3: Umweltbericht
Die Anlagen können im Internet unter www.eisenach.de, Bereich Bürgerservice, Menüpunkt Politik/Stadtrat, Unterpunkt Ratsinfo, im Ratsinformationssystem für die Stadtratsmitglieder sowie im Amt für Stadtentwicklung - Abteilung Stadtplanung - eingesehen werden. Die vorliegenden Gutachten und Prognosen sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden können nur im Amt für Stadtentwicklung - Abteilung Stadtplanung - eingesehen werden.