II. Fragestellung
1. Wäre aus Sicht der Oberbürgermeisterin die weitere Nutzung von Flächen der Stadt oder einer ihrer Unternehmen, ähnlich den „Bunten Gärten“, für andere Zwecke wünschenswert? Wenn Ja, welche?
2. Welche Flächen der Stadt oder der SWG u.a. städtischer Unternehmen kämen aus Sicht der OB grundsätzlich für eine derartige Nutzung in Frage?
3. Welche rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen müssten für derartige Maßnahmen geschaffen werden?
4.
Sind bereits Vereine, Verbände oder andere
karitative Institutionen an die OB mit einem derartigen Wunsch herangetreten
und an welche würde die OB für derartige Projekte herantreten?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.
Grundsätzlich ist es zu unterstützen, dass Einwohnerinnen und Einwohner gemeinsam gärtnerische Vorhaben in Eigenverantwortung realisieren. Ob dabei die “anderen Zwecke” des Fragestellers unterstützenswert sind, bleibt fraglich. Konkrete Flächen können hierfür nicht benannt werden.
Zu 2.
Auf Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Zu 3.
Da keine konkreten Flächen benannt werden können, kann diese Frage nicht beantwortet werden.
Zu 4.
Im Rahmen der Haushaltssicherung wird derzeit geprüft, unter welchen Voraussetzungen der Unterhaltungsaufwand für städtische Grünflächen verringert werden kann. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.