Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Kosten für den Einsatz der Wach- und Schließgesellschaft Eisenach (WSG)
Vorlage
AF-0576/2014
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Für welche Zwecke und zu welchen genauen Zeiten werden Mitarbeiter der genannten Firma eingesetzt?

2.      Welche Kosten sind damit jeweils (bitte nach Einsatzweck, wie bspw. Stadtratssitzung, aufschlüsseln) verbunden und in welcher Haushaltsstelle werden diese Kosten aufgeführt?

3.      Wie begründet die Oberbürgermeisterin den Einsatz des Unternehmens jeweils?

4.      Wäre es der Oberbürgermeisterin kommunalrechtlich möglich, die Gesellschaft auch zu anderen Zwecken, wie der Aufsicht an und vor Schulen zu Pausen- und Schulschlusszeiten, einzusetzen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1)

 

Wachdienstfirmen werden generell zur Absicherung von  öffentlichen Veranstaltungen und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in städtischen Gebäuden eingesetzt. Dies umfasst die Bewachung, Bestreifung, Alarmaufschaltung und sofern möglich den Schließdienst.

 

Die Wach- und Schließgesellschaft Eisenach (WSG) übernimmt diese Aufgabe für einige städtische Liegenschaften. Die Zeiten sind sehr unterschiedlich und richten sich nach den Bedingungen der jeweiligen Veranstaltung.

 

zu 2)

 

Exemplarisch für den Markt 2 ergibt sich folgende Kostenaufstellung:

 

Bestreifung:                 214,20 €

Bewachung:                5.726,33 €

Alarmaufschaltung:     502,78 €

 

 

zu 3)

 

Bei öffentlichen Veranstaltungen (z. B. Stadtratssitzungen, öffentliche Ausschusssitzungen etc.) muss die Zugänglichkeit gewährleistet sein. Zusätzlich muss wie unter 1. aufgeführt ebenfalls die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleistet sein, dies umfasst auch die Verkehrssicherheit des Gebäudes.

 

zu 4)

 

Hierzu wird keine generelle Veranlassung gesehen. Im Bedarfsfall (bisher ganz selten erforderlich) erfolgt eine Beauftragung einer Wachfirma.