II. Fragestellung
1. Ist davon auszugehen, dass die Heinrich Becker GmbH das Sanierungsziel bis 31.03.2014 erreicht und der Grundstückswechsel fristgerecht erfolgen kann?
2. Welche Leistungen des Sanierungsprojektes wurden noch nicht abgeschlossen seitens der Heinrich Becker GmbH?
3.
Entspricht das Lärmgutachten des Projektes den
gesetzlichen Vorgaben des Lärmschutzes? (Wenn nein, durch welche Maßnahmen
werden die Vorgaben erreicht?)
4.
Gibt es
für das von der Procom/OFB vorgestellte Projekt ein Verkehrskonzept? (Wenn
nein, wann wird dieses fertig und vorgestellt?)
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Leider entspricht der dargestellte Sachverhalt und damit die hierauf basierenden Fragen nicht den objektiven Gegebenheiten, so dass eine Beantwortung der vorliegenden Fragen inhaltlich nicht möglich ist. Zusätzlich ist eine Auskunft über privatrechtliche Verträge Dritter nicht zulässig.