I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach wählt:
Herrn/Frau
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zum Mitglied und
Herrn/Frau
......................................................
zum stellvertretenden Mitglied
der Planungsversammlung der Regionalen
Planungsgemeinschaft Südwestthüringen.
Begründung:
Entsprechend Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPIG) in Verbindung mit der Satzung der Regionalen Planungsgemeinschaft (RPG) Südwestthüringen ist die Regionale Planungsgemeinschaft nach der Kommunalwahl neu zu organisieren.
Die Zusammensetzung der Planungsversammlung der RPG Südwestthüringen ergibt sich aus § 15 ThürLPIG.
Da mit der Kommunalwahl die Stadtratsmitglieder neu zu wählen sind, bezieht sich die Neuorganisation der Planungsversammlung nur auf die gekorenen Mitglieder und ihre Stellvertreter.
Der Stadt Eisenach stehen gemäß § 15 Abs. 2 Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPIG) bei einer Einwohnerzahl bis 80.000 zwei Mitglieder in der Planungsversammlung zu.
Die Oberbürgermeisterin der kreisfreien Stadt Eisenach ist gemäß § 15 Abs. 3 ThürLPIG geborenes Mitglied und wird im Verhinderungsfall durch ihre Stellvertreter im Amt vertreten.
Das weitere Mitglied und dessen Stellvertreter sind aus der Mitte des Stadtrates zu wählen.
Das Vorschlagsrecht steht der CDU-Stadtratsfraktion zu.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPIG), Auszug § 15
Anlage 2: Übersicht zur Zusammensetzung der Planungsversammlung