Betreff
Wahl des von der Stadt Eisenach zu entsendenden Mitgliedes in die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen
Vorlage
0004-StR/2014
Aktenzeichen
61.1.14.22
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach wählt:

 

Herrn/Frau ......................................................

zum Mitglied und

 

Herrn/Frau ......................................................

zum stellvertretenden Mitglied

der Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen.

 


Begründung:

 

Entsprechend Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPIG) in Verbindung mit der Satzung der Regionalen Planungsgemeinschaft (RPG) Südwestthüringen ist die Regionale Planungsgemeinschaft nach der Kommunalwahl neu zu organisieren.

 

Die Zusammensetzung der Planungsversammlung der RPG Südwestthüringen ergibt sich aus  § 15 ThürLPIG.

 

Da mit der Kommunalwahl die Stadtratsmitglieder neu zu wählen sind, bezieht sich die Neuorganisation der Planungsversammlung nur auf die gekorenen Mitglieder und ihre Stellvertreter.

 

Der Stadt Eisenach stehen gemäß § 15 Abs. 2 Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPIG) bei einer Einwohnerzahl bis 80.000 zwei Mitglieder in der Planungsversammlung zu.

 

Die Oberbürgermeisterin der kreisfreien Stadt Eisenach ist gemäß § 15 Abs. 3 ThürLPIG geborenes Mitglied und wird im Verhinderungsfall durch ihre Stellvertreter im Amt vertreten.

 

Das weitere Mitglied und dessen Stellvertreter sind aus der Mitte des Stadtrates zu wählen.

 

Das Vorschlagsrecht steht der CDU-Stadtratsfraktion zu.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1:   Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPIG), Auszug § 15

Anlage 2:   Übersicht zur Zusammensetzung der Planungsversammlung