hier: Einwilligung gem. § 5 Abs. 3 Geschäftsordnung
I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Der Stadtrat stimmt der Tonaufzeichnung der Stadtratssitzungen durch
den Offenen Kanal „Wartburg-Radio 96,5“ im Rahmen der Regelungen des § 5 Abs.3
der Geschäftsordnung zu.
Das Recht jedes einzelnen Stadtratsmitgliedes, eine Aussetzung der
Tonaufzeichnung während seines Redebeitrages zu verlangen, bleibt unberührt.
Das entsprechende Verlangen ist der/dem Stadtratsvorsitzenden mündlich oder
schriftlich mitzuteilen.
II. Begründung:
Der Offene Kanal „Wartburg-Radio 96,5“ hat die Zustimmung zur Aufzeichnung von Stadtratssitzungen beantragt (Anlage 1). Die Aufzeichnungen finden seit dem Jahr 2005 statt. Die Aufzeichnungen sollen unbearbeitet, aber zeitversetzt im Wartburg-Radio gesendet werden. Zur Begründung verweist das Wartburg-Radio darauf, dass hierdurch auch diejenigen Hörerinnen und Hörer einen wichtigen Teil der Kommunalpolitik verfolgen können, die nicht selbst zur Sitzung kommen können. Das Interesse an solchen Sendungen sei relativ groß, wie Erfahrungen z.B. in Jena zeigen würden, wo derartige Aufzeichnungen bereits im dortigen Offenen Kanal gesendet werden.
Sofern der Stadtrat der Tonaufzeichnung zustimmt, kann weiterhin jedes Stadtratsmitglied die Aussetzung der Aufzeichnung während seines Redebeitrages verlangen. Nach einer entsprechenden Mitteilung an die/den Stadtratsvorsitzende/n sorgt diese/r für die entsprechende Umsetzung.
Anlagenverzeichnis:
Schreiben Wartburg-Radio