Betreff
Wartburg-Stiftung, hier: Bestellung eines Stiftungsratsmitgliedes und eines stellvertretenden Stiftungsratsmitgliedes
Vorlage
0012-StR/2014
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach bestellt:

Herrn/Frau ……………………………

zum Stiftungsratsmitglied der Wartburg-Stiftung.

 

Als Stellvertreter wird

Herr/Frau ……………………………

benannt.


II. Begründung:

 

Nach § 5 der Satzung der Wartburg-Stiftung vom 10.11.1995 besteht der Stiftungsrat aus folgenden Mitgliedern:

 

-          dem Thüringer Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Freistaates Thüringen,

-          dem Thüringer Finanzminister des Freistaates Thüringen,

-          dem Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Thüringen,

-          dem Landrat des Wartburgkreises,

-          einem vom Kreistag des Wartburgkreises benannten Vertreter,

-          dem Oberbürgermeister der Wartburgstadt Eisenach,

-          einem vom Stadtrat der Wartburgstadt benannten Vertreter,

-          dem Landeskonservator,

-          einem Vertreter der Stifterfamilie.

 

Die Entsendungsberechtigten haben jeweils einen Vertreter zu benennen.

 

Der Oberbürgermeister ist kraft Amtes Mitglied im Stiftungsrat, seine Vertretung wird durch den Vertreter im Amt wahrgenommen.

 

Durch den Stadtrat ist somit ein weiteres Mitglied des Stiftungsrates zu bestellen und dessen Stellvertreter/-In zu benennen. 

 

Da in der Satzung der Wartburgstiftung keine andere Regelung besteht, erfolgt die Besetzung entsprechend § 9 Abs. 3 und 4 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach.

 

Demnach wäre das Mandat durch die CDU-Fraktion zu besetzen.