hier: Bestellung der städtischen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates
I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1. Herr/Frau
………………… und
2. Herr/Frau
…………………
werden zu
Vertretern der Stadt Eisenach im Aufsichtsrat der Gesellschaft zur
Arbeitsförderung, Beschäftigung und Strukturentwicklung mbH (ABS) für die Dauer
der laufenden kommunalen Wahlperiode bestellt.
Als
stellvertretende Aufsichtsratsmitglieder werden zu
1. Herr/Frau
………………… und
2. Herr/Frau
…………………
bestellt.
II. Begründung:
Die Bildung und Zusammensetzung des Aufsichtsrates der ABS bestimmt sich nach dem § 7 des Gesellschaftsvertrages. Der Aufsichtsrat der ABS besteht aus den geborenen Mitgliedern (Beigeordnete des Wartburgkreises und Oberbürgermeister der Stadt Eisenach). Im Verhinderungsfalle werden die Aufsichtsratsmitglieder kraft Amtes durch ihre Vertreter im Amt vertreten.
Darüber hinaus sind durch die Stadt Eisenach gemäß ihrer Anteile am Stammkapital zwei Aufsichtsratsmitglieder zu bestellen. Jedes Mitglied hat nach § 7 Abs. 2 Satz 3 der Satzung einen Stellvertreter.
Zu bestellen sind gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 der Satzung ausschließlich Stadtratsmitglieder. Eine Festlegung zur Verfahrensweise bei der Besetzung des Aufsichtsrates enthält die Satzung nicht. Aus dem Grund erfolgt die Bestellung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates gem. § 9 Abs. 2 – 4 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach.
Hiernach wären 1 Mandat von der CDU und 1 Mandat von der Fraktion DIE LINKE zu besetzen.