hier: Bestellung des städtischen Mitgliedes des Aufsichtsrates
I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Herr/Frau
………………… wird als weitere/r Vertreter/in im Aufsichtsrat der Gesellschaft zur Förderung
des Gesundheits- und Sozialwesens in der Wartburgregion (GFG) für die Dauer der
laufenden kommunalen Wahlperiode bestellt.
II. Begründung:
Die Bildung und Zusammensetzung des Aufsichtsrates der GFG bestimmt sich nach dem § 9 des Gesellschaftsvertrages.
Der Aufsichtsrat der GFG GmbH besteht gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages neben dem Oberbürgermeister (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) und dem zuständigen Beigeordneten des Wartburgkreises (Aufsichtsratsvorsitzender) als geborene Mitglieder, die sich vertreten lassen können, aus drei weiteren von den Gesellschaftern zu bestellenden Mitgliedern.
Auf die Stadt
Eisenach entfällt davon gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages ein
Aufsichtsratssitz. Festlegungen zum Verfahren der Bestellung trifft die Satzung
nicht. Aus diesem Grund erfolgt die Bestellung gemäß § 9 Abs. 2 – 4
der Hauptsatzung der Stadt Eisenach.
Hiernach steht das Vorschlagsrecht zur Benennung des Vertreters der CDU-Stadtratsfraktion zu.