hier: Bestellung der städtischen Mitglieder des Aufsichtsrates
I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1. Herr/Frau
…………………,
2. Herr/Frau
…………………,
3. Herr/Frau
………………… und
4. Herr/Frau
…………………
werden zu
weiteren städtischen Vertretern im Aufsichtsrat der Sportbad Eisenach GmbH
(SEG) für die Dauer der laufenden kommunalen Wahlperiode bestellt.
II. Begründung:
Die Bildung und Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Sportbad Eisenach GmbH bestimmt sich nach dem § 9 des Gesellschaftsvertrages.
Der Aufsichtsrat der Sportbad Eisenach GmbH besteht gemäß § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages aus insgesamt 5 Mitgliedern. Der Oberbürgermeister ist kraft Amtes stets Mitglied und zugleich Aufsichtsratsvorsitzender.
Gem. § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages i. V. m. § 9 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach werden die Vertreter der Stadt Eisenach und deren Stellvertreter vom Stadtrat unter Berücksichtigung des Stärkeverhältnisses der im Stadtrat vertretenen Fraktionen bestellt. Demnach sind jeweils 1 Sitz durch die CDU-, die DIE LINKE-, die B 90/Die Grünen/BfE- und die SPD-Stadtratsfraktion zu besetzen.