Betreff
5. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Eisenach, hier: Einbringung
Vorlage
0033-StR/2014
Aktenzeichen
41 02 18
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Stadtrat nimmt den Entwurf der 5. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Eisenach zur Kenntnis und verweist ihn in die zuständigen Ausschüsse zur weiteren Beratung.


II. Begründung:

 

Die Änderung der Gebührensatzung ist eine der Konsequenzen des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Eisenach für die Musikschule “ Johann Sebastian Bach”.

 

Die angestrebten Gebühren für die verschiedensten Unterrichtsformen vom Klassen- bis Einzelunterricht bewegen sich in einem Jahresbeitrag zwischen 100,00 € für die Musikalische Früherziehung in den Kindertagesstätten und 550,00 € für die instrumentale bzw. vokale Ausbildung. Dies entspricht - mit Ausnahme MFE in der KiTa - einer Anhebung um 10% mit Rundung, damit Cent-Beträge vermieden werden.

Die Anhebung der Gebühren für die Musikalische Früherziehung im Kindergarten von 50,00 € auf 100,00 € / Jahr begründet sich in den niedrigsten Gebühren Thüringens und einer erforderlichen Anpassung. Mit der Einführung des Bildung- und -Teilhabe-Paketes besteht auch für sozial benachteiligte Familien die Möglichkeit, anteilig oder komplett den monatlichen Musikschulbeitrag gefördert zu bekommen.

 

Schüler/Innen nach Vollendung des 20. Lebensjahres sowie Schüler/Innen außerhalb Eisenachs und des Wartburgkreises bezahlen weiterhin eine erhöhte Gebühr.

 

Für Schüler/Innen denen die neue Gebühr von 550,00 € für den Einzelunterricht nicht bezahlbar ist, wird neu Einzelunterricht in 30 Minuten angeboten.

 

Besucher vom Unterricht im Ensemblespiel, Chor, Bigband und Jugendsinfonieorchester zahlen künftig eine Gebühr, wenn kein Instrumental- oder Vokalfach belegt ist. Dieses begründet sich dadurch, dass auch in diesen Fächern in Form eines regelmäßigen Unterrichts mit dem Ziel, Fortschritte auf Instrument oder in stimmlicher Bildung, gearbeitet wird. Ensemblespiel als Zusatz zum instrumentalen oder vokalen Hauptfach muss den Richtlinien des VdM entsprechend auch zukünftig gebührenfrei bleiben.

 

Immer häufiger belegen Schüler/Innen ein oder mehrere Hauptfächer. Die Abschwächung der Reduzierung um 25% (statt wie bisher 50%) begründet sich dadurch, dass es eine Art von Luxus ist, sich eine breit angelegte musikalische Bildung anzueignen, die übermäßig stark subventioniert ist. Der ermäßigte Unterricht wird mit dem gleichen personellen und organisatorischen Aufwand betrieben wie der Unterricht mit der vollen Gebühr, deshalb muss der Teilnehmer, der ein umfassendes Instrumentalangebot nutzen möchte, auch einen höheren Eigenbeitrag dazu leisten.

Außerdem ist die reduzierte Zweifachermäßigung eine Maßnahme, am Abbau der Warteliste von momentan 270 Personen zu arbeiten.

Unangetastet sollten die Sozial- und Geschwistermäßigung bleiben, um auch künftig Schüler/Innen aller sozialen Schichten den Unterricht an der kommunalen Musikschule zu ermöglichen. Entsprechend den Richtlinien zur Gebührenermäßigung würde ein Kind, dessen Eltern Sozialhilfe- bzw. Arbeitslosengeldempfänger sind, beispielsweise 27,50 € bzw. 18,50 € für den Einzelunterricht oder 16,50 € für den Unterricht in einer Zweiergruppe bezahlen.

Mit der zusätzlichen Anwendung des Paketes für Bildung und Teilhabe bleibt die Möglichkeit der individuellen Förderung eines jeden Schülers- unabhängig von der finanziellen Situation des Elternhauses- erhalten.

 

Durch die Einführung der geänderten Gebührensatzung ab September 2014 ist für das laufende Haushaltsjahr eine Mehreinnahme von ca. 12.000,- €, für das Haushaltsjahr 2015 von 30.000,- € zu erwarten.

 

Nach der geplanten Anhebung würden sich die Gebühren in der oberen Hälfte (Platz 11 von 25 Thüringer Musikschulen in kommunaler Trägerschaft) befinden.

 

Die letzte Gebührenanpassung griff im September 2010. Daraus resultierte eine einzelne Abmeldung.

 

Um die Satzung rechtzeitig zu Beginn des neuen Schuljahres (2014/15) umsetzen zu können, ist die Beschlussfassung im Juli 2014 notwendig.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Entwurf der 5. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Musikschule Eisenach

 

Anlage 2: Gebührenspiegel der Thüringer Musikschulen in kommunaler Trägerschaft