Betreff
Besetzung der Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Eisenach
Vorlage
0034-StR/2014
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Die Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses mit folgenden 6 Mitgliedern des Stadtrates       
Herr/Frau …………………………… (CDU-Fraktion)   
Herr/Frau …………………………… (CDU-Fraktion)   
Herr/Frau …………………………… (DIE LINKE-Fraktion)    
Herr/Frau …………………………… (DIE LINKE-Fraktion)    
Herr/Frau…………………………….. (B 90/Grüne/BfE-Fraktion)

Herr/Frau ……………………..….…. (SPD-Fraktion)

2.      Die Besetzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Sport mit folgenden 6 Mitgliedern des Stadtrates    
Herr/Frau …………………………… (CDU-Fraktion)   
Herr/Frau …………………………… (CDU-Fraktion)   
Herr/Frau …………………………… (DIE LINKE-Fraktion)    
Herr/Frau …………………………… (DIE LINKE-Fraktion)    
Herr/Frau…………………………….. (B 90/Grüne/BfE-Fraktion)

Herr/Frau ……………………..….…. (SPD-Fraktion)

3.      Die Besetzung des Ausschusses für Soziales, Bildung Kultur und Gesundheitswesen mit folgenden 6 Mitgliedern des Stadtrates      
Herr/Frau …………………………… (CDU-Fraktion)   
Herr/Frau …………………………… (CDU-Fraktion)   
Herr/Frau …………………………… (DIE LINKE-Fraktion)    
Herr/Frau …………………………… (DIE LINKE-Fraktion)    
HerrFrau …………………………….. (B 90/Grüne/BfE-Fraktion)

Herr/Frau ……………………..….…. (SPD-Fraktion)

4.      Die Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses mit folgenden 6 Mitgliedern des Stadtrates   
Herr/Frau …………………………… (CDU-Fraktion)   
Herr/Frau …………………………… (CDU-Fraktion)   
Herr/Frau …………………………… (DIE LINKE-Fraktion)    
Herr/Frau …………………………… (DIE LINKE-Fraktion)    
Herr/Frau ……………………………. (B 90/Grüne/BfE-Fraktion)

Herr/Frau ……………………..….…. (SPD-Fraktion)

 

 


II. Begründung:

 

Auf der Grundlage des § 26 Abs. 1 ThürKO bildet der Stadtrat gemäß § 9 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach und § 26 Abs. 1 Buchstabe a), b) und d) der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach folgende beschließende Ausschüsse:

 

Haupt- und Finanzausschuss, bestehend aus dem Oberbürgermeister und 6 weiteren Stadtratsmitgliedern,

Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Sport, bestehend aus dem Oberbürgermeister und 6 weiteren Stadtratsmitgliedern,

Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Gesundheitswesen, bestehend aus dem Oberbürgermeister und 6 weiteren Stadtratsmitgliedern.

 

Deren Zuständigkeiten sind in den §§ 27, 28 und 32 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach geregelt.

 

Bei der Besetzung der Ausschüsse hat der Stadtrat gemäß § 27 Abs. 1 ThürKO i.V.m. § 9 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und Wählergruppen Rechnung zu tragen. Der Stadtrat trifft die Entscheidung, welches Berechnungsverfahren er wählt, in der Hauptsatzung der Stadt Eisenach (vgl. § 27 Abs. 1 ThürKO). Gemäß § 9 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach erfolgt die Besetzung von Ausschüssen und sonstigen Gremien nach dem mathematischen Verhältnisverfahren Hare/Niemeyer.

 

Die B 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion und die BfE-Stadtratsfraktion haben am ….. schriftlich erklärt, dass sie gemäß § 27 Abs. 1 Satz 5 ThürKO eine Ausschussgemeinschaft bilden.

 

Damit erhält in den mit 6 Stadtratsmitgliedern zu besetzenden Ausschüssen die CDU-Stadtratsfraktion 2 Sitze, DIE LINKE-Stadtratsfraktion 2 Sitze, die B 90/Die Grünen/BfE-Stadtratsfraktion 1 Sitz und die SPD-Stadtratsfraktion 1 Sitz.

 

Nach § 27 Abs. 2 ThürKO sind die auf diese Fraktionen entfallenden Sitze gemäß deren bindenden Vorschlag durch Beschluss des Stadtrates mit Stadtratsmitgliedern zu besetzen. Die Fraktionen können auch solche Mitglieder des Stadtrates vorschlagen, die nicht ihrer Fraktion angehören.

 

Die Wahl des jeweiligen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter im Ausschuss erfolgt nach den Bestimmungen des § 27 Abs. 4 ThürKO in der jeweils ersten Ausschusssitzung. Den Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss hat die Oberbürgermeisterin inne, im Falle ihrer Verhinderung ihr Stellvertreter (§ 32 ThürKO), der Stimmrecht im Haupt- und Finanzausschuss hat (§ 26 Abs. 1 ThürKO).