Betreff
3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Volkshochschule der Stadt Eisenach, hier: Einbringung
Vorlage
0040-StR/2014
Aktenzeichen
41 02 17
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Stadtrat nimmt den Entwurf der 3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Volkshochschule der Stadt Eisenach zur Kenntnis und verweist ihn in die zuständigen Ausschüsse zur weiteren Beratung.


II. Begründung:

 

Aufgrund der bekannten Haushaltslage unterliegt die Stadt Eisenach den Maßgaben der Verwaltungsvorschrift Bedarfszuweisung/Haushaltssicherung. In der Verwaltungsvorschrift Bedarfszuweisung ist im Punkt B 2.2.1 geregelt, dass für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen kostendeckende Gebühren/Entgelte im rechtlich zulässigen und angemessenen Rahmen erhoben werden. Der Kostendeckungsgrad muss dabei mindestens 10% über dem Landesdurchschnitt liegen.

 

Basierend auf der Beantwortung einer Anfrage im Thüringer Landtag betrug der Kostendeckungsgrad (Stand: 2011) bei Volkshochschulen bei 30,5 % (neuere Zahlen liegen der Stadtverwaltung nicht vor.)

 

Mit der neuen Gebühren- und Honorarordnung soll einen Kostendeckungsgrad von mind. 40,5 % zu erreicht werden. Sprich mit der Erhöhung soll eine Verbesserung der Einnahmesituation der Volkshochschule Eisenach erfolgen.

 

Die Gebührenerhöhung ist eine Maßnahme im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1:         Entwurf der 3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Volkshochschule der Stadt Eisenach

 

Anlage 2:         Entwurf der 3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Volkshochschule

                        der Stadt Eisenach - Fließtext