Betreff
16. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Eisenach, hier: Einbringung
Vorlage
0041-StR/2014
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Stadtrat nimmt den Entwurf der 16. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Eisenach zur Kenntnis und verweist ihn zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss.

 


II. Begründung:

 

Zu 1.

Die Einfügung des neuen Absatzes 5 im § 8 soll das Ziel der Korruptionsbekämpfung in Auswertung der Erfahrungen der letzten Jahre verfolgen. Hierzu bekräftigt die Regelung zum einen die gesetzlichen Verpflichtungen der hauptamtlichen Wahlbeamten und fordert zum anderen die ehrenamtlichen Wahlbeamten auf, sich freiwillig der Verfahrensweise anzuschließen. Die Regelung bekräftigt zudem die bestehenden gesetzlichen und internen Bestimmungen zum Verhalten bei Interessenkollision und Befangenheit.

 

Zu 2.

Die Erhöhung des Betrages resultiert aus dem beabsichtigten gleichzeitigen Wegfall der Fraktionsgelder in der Geschäftsordnung.

 

 

Zu 3. und 4.

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass bei der Aufrechterhaltung und Entwicklung der Städtepartnerschaften die Nutzung des ehrenamtlichen Engagements von hoher Bedeutung ist. Die Einrichtung der Funktion  eines Städtepartnerschaftsbeauftragten soll als Scharnier zwischen ehrenamtlichem Engagement und Verwaltung im Bereich der Städtepartnerschaften  dienen und gleichzeitig die Bedeutung dieses Bereiches hervorheben. Da gleichzeitig der bisherige dementsprechende Geschäftsbereich eines ehrenamtlichen Beigeordneten entfallen soll, entstehen durch die- den anderen Beauftragten entsprechende-  Aufwandsentschädigung lediglich Mehrkosten von monatlich 17,75 Euro.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Entwurf der 16. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Eisenach

Anlage 2 – Fließtextversion i. d. F. d. Entwurfs d. 16. Änderungssatzung