Betreff
Blockkonzept Marienstraße – Südliche Wartburgallee (Teilbereich I), hier: Selbstbindungsbeschluss
Vorlage
0051-StR/2014
Aktenzeichen
61.1.15-BK
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Das Blockkonzept Marienstraße – Südliche Wartburgallee, Teilbereich I: Kreuzungsbereich Wartburgallee – Barfüßerstraße (“Süße Ecke”) wird zur Umsetzung bestätigt.


II. Begründung:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat zuletzt am 18.11.2005 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 “Marienstraße” (Beschluss-Nr. 0288/2005) beschlossen. In Vorbereitung des Planverfahrens wurde 2008/ 2009 die Erarbeitung eines Blockkonzeptes (Anlage 1, “Städtebaulicher Rahmenplan”) beauftragt, in dessen Konkretisierung nunmehr ein Teilbereich (Anlage 2, “Blockkonzept Wartburgallee – Südliche Marienstraße Teilbereich I”) zur Umsetzung gelangen soll.

 

Das konkretisierte Blockkonzept für den Teilbereich I dient im Quartier Marienstraße – Südliche Wartburgallee als Grundlage für die beabsichtigte städtebauliche Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Wartburgallee – Barfüßerstraße (“Süße Ecke”) und soll zudem der Bodenordnung im Quartier als Planungsgrundlage dienen.

 

Mit dem Blockkonzept ist das Ziel verbunden, vorhandene städtebauliche Defizite zu beseitigen und sowohl das räumliche Erscheinungsbild zu ordnen als auch die Wohn- und Arbeitsverhältnisse vor Ort zu verbessern. Die Umgestaltung des Kreuzungsbereichs erfolgt mittels einer Neuordnung der Grundstücksverhältnisse. Vorgesehen ist, zwei Teilflächen des städtischen Grundstücks Flur 74, Flurstück 6578/1 nördlich und südlich der Barfüßerstraße der öffentlichen Nutzung zu entziehen und an die Eigentümer angrenzender Grundstücke zu veräußern (siehe Anlage 2).

 

Die Umsetzung des Blockkonzepts (Teilbereich I) erfolgt in zwei Schritten.

1.      Für die erste Teilfläche südlich der Barfüßerstraße ist im Anschluss an den Selbstbindungsbeschluss der Stadt Eisenach zum Blockkonzept geplant, Entwidmung und Verkauf unmittelbar einzuleiten. Die Planung für diese Fläche ist aufgrund von Vorgesprächen mit den anliegenden Grundstückseigentümern bereits abgestimmt. Das Blockkonzept beinhaltet konkrete Vorschläge für die städtebauliche Ordnung dieser Teilfläche. Diese sind in der Anlage 2 “Blockkonzept Marienstraße – Südliche Wartburgallee Teilbereich I” dargestellt.

2.      Gleichzeitig legt das Blockkonzept für die zweite Teilfläche nördlich der Barfüßerstraße grundlegende Entwicklungsziele fest. Ehe auch für diese Teilfläche die Umsetzung eingeleitet werden kann, steht noch die Konkretisierung der Planung aus, die in Rückkopplung mit dem möglichen Erwerbsinteresse anliegender Grundstückseigentümer erfolgen und dem Stadtrat wiederum zur Entscheidung vorgelegt wird.

 

Mit dem vorliegenden Selbstbindungsbeschluss wird die Verwaltung beauftragt, das Entwidmungsverfahren für die erste Teilfläche anzukündigen. Die Entwidmung selbst wird nach erfolgreichem Vorverfahren wiederum vom Stadtrat zu beschließen sein.

 

Auf den Bebauungsplan Nr. 20 „Marienstraße” kann eventuell verzichtet werden, sofern die benannten Ziele bereits durch Bodenordnung und städtebauliche Maßnahmen erreicht werden.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Städtebaulicher Rahmenplan Dezember 2009

Anlage 2: Blockkonzept Wartburgallee - Südliche Marienstraße Teilbereich I