Betreff
Berufung von sachkundigen Bürgern in die Ausschüsse
Vorlage
0081-StR/2014
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Die Berufung von einem/einer sachkundigen Bürger/in in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Sport          
Herr/Frau                                                 CDU-Vorschlag        

2.      Die Berufung von einem/einer sachkundigen Bürger/in in den Ausschuss für Soziales, Bildung und Gesundheitswesen       
Herr/Frau                                                 DIE LINKE-Vorschlag          

3.      Die Berufung von folgenden 6 sachkundigen Bürgern in den Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Tourismus          
Herr/Frau                                                 CDU-Vorschlag        
Herr/Frau                                                 CDU-Vorschlag        
Herr Andris Plucis                                  DIE LINKE-Vorschlag          
Herr Steffen Zucker                               DIE LINKE-Vorschlag          
Herr/Frau                                                 B 90/Die Grünen/BfE-Vorschlag    
Herr/Frau                                                 SPD-Vorschlag         


II. Begründung:

 

Im § 26 Abs. 1 Buchst. b und d und Abs. 2 Buchst. b der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach ist die Berufung von sachkundigen Bürgern für die Ausschüsse des Stadtrates geregelt.

 

Die sachkundigen Bürger werden auf Vorschlag der Fraktionen des Stadtrates berufen, d. h. durch Beschluss bestimmt (§ 27 Abs. 5 ThürKO). Wegen des nicht unwesentlichen Einflusses der Mitwirkung der sachkundigen Bürger auf die Beschlüsse beschließender Ausschüsse und die Empfehlung vorberatender Ausschüsse sollte beim Vorschlagsrecht der die Arbeit aller Ausschüsse prägende Grundsatz der Spiegelbildlichkeit beachtet werden. Demnach steht das Vorschlagsrecht für die sachkundigen Bürger den Fraktionen entsprechend ihren Sitzanteilen im Stadtrat zu (vgl. Kommentierung Uckel/Hauth/Hoffmann sowie Kommentar Rücker zum § 27 ThürKO). Dieser Kommentarauffassung wurde in der letzten Wahlperiode des Stadtrates auch von den Fraktionen gefolgt. Des Weiteren wurde diese Verfahrensweise auch durch das Landesverwaltungsamt bestätigt.

 

Nach § 9 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach erfolgt die Besetzung nach dem mathematischen Verhältnisverfahren Hare/Niemeyer.

 

Somit ergibt sich bei der Besetzung von 6 sachkundigen Bürgern die im Beschlussvorschlag aufgelistete Verteilung.

 

Zu 1.:

Zur 2. Sitzung des Stadtrates am 17.07.2014 konnte durch die CDU-Stadtratsfraktion nur
1 sachkundiger Bürger benannt werden.

 

Zu 2.:

DIE LINKE-Stadtratsfraktion hat mit Schreiben vom 12.08.2014 informiert, dass Herr Andris Plucis als sachkundiger Bürger aus dem Ausschuss für Soziales, Bildung und Gesundheitswesen in den neu gebildeten Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Tourismus wechseln soll.

 

Zu 3.:

Die am 17.07.2014 beschlossene Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach sieht die Bildung eines Ausschusses für Wirtschaft, Kultur und Tourismus vor. Auch dieser Ausschuss ist mit sachkundigen Bürgern zu besetzen.