Betreff
3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Kindergärten und die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege in der Stadt Eisenach (Kinderbetreuungs- Gebührensatzung)
hier: Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
0083-StR/2014
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Kindergärten und die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege in der Stadt Eisenach (Kindertagesbetreuungs-Gebührensatzung)


II. Begründung:

 

Die erste notwendige Änderung der Satzung ergibt sich aus der Kündigung des damaligen Vertrages zur Lieferung von Mittagessen im August 2013 durch die Firma GastroWelten GmbH fristgemäß zum 31.12 2013.

Ausschlaggebend hierfür war, dass es dem Unternehmen nicht mehr gelang, zu den damaligen Preisen kostendeckend zu arbeiten und somit eine deutliche Preiserhöhung anzeigte.

Zudem wurde das Jugendamt der Stadtverwaltung Eisenach sowohl von der DLG GmbH als auch von der Piepenbrock Dienstleistungsgruppe am Ende eines Kalenderjahres regelmäßig davon in Kenntnis gesetzt, dass immer zu Beginn eines neuen Jahres im Zusammenhang mit Tariferhöhungen die Preise für die Essenausgabe (Vor- und Nachbereitung) ebenfalls einer Steigerung unterliegen.

Aus diesem Grund forderte die Stadt Eisenach in der Tagespresse dazu auf, Angebote zur Bereitstellung der Mittagsversorgung der Kindertageseinrichtungen in eigener Trägerschaft im Rahmen einer Dienstleistungskonzession abzugeben.

 

Seit dem 01.01.2014 besteht ein Dienstleistungskonzessionsvertrag zwischen der Stadt Eisenach und der Dussmann Service Deutschland GmbH, Eichenstraße 8, 99084 Erfurt.

 

Der zu erbringende Leistungsumfang des Konzessionsnehmers beinhaltet das gesamte Leistungsspektrum zur Bereitstellung der Mittagsverpflegung inklusiv der Getränke in den drei städtischen Kindertageseinrichtungen.

Somit wird die regelmäßige Versorgung der Kinder mit warmem Mittagessen laut § 16 Absatz 4 ThürKitaG sichergestellt.

 

Die Rechnungslegung erfolgt durch den Konzessionsnehmer direkt an die Eltern jeweils nach Ablauf eines Kalendermonates für die Anzahl der in Anspruch genommenen Portionen des Vormonates.

Demzufolge ist die Stadt Eisenach nicht mehr für die Erhebung von Verpflegungsgebühren zuständig und aus diesem Grund sind die Änderungen in der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Kindergärten und die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege in der Stadt Eisenach notwendig.

Dazu wurden alle Angaben zu den Verpflegungsgebühren gestrichen (siehe 3. Änderungssatzung) und es wird zukünftig keine finanziellen Auswirkungen in den Haushaltsstellen 46401.130200; 46406.130200; 46460.130200 sowie 46401.570100, 46406.570100 und 46460.570100 mehr geben.

Die Haushaltsansätze 2014 beinhalten nur noch Zahlungen für den Monat Dezember 2013, da die Eltern die Verpflegungsgebühr bisher laut Gebührensatzung bis zum 15. des Folgemonats zahlen mußten.

 

Eine weitere erforderliche Änderung steht im Zusammenhang mit einer Stellungnahme des Deutschen Institutes für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. vom 05.02.2014 zur Einkommensberechnung bei der Zumutbarkeitsprüfung nach § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII in Verbindung mit § 82 SGB XII; Berücksichtigung von Arbeitslosengeld II als Einkommen.

 

Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. vertritt im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 09.06.2011, B 8 SO 20/09, die Auffassung, dass bei der Durchführung der Zumutbarkeitsprüfung nach § 90 Abs. 3 SGB VIII auf der Grundlage der Regelungen des SGB XII, finanzielle Leistungen nach dem SGB II bei der Einkommensermittlung nach § 82 Abs. 1 SGB XII außer Betracht bleiben müssen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

-          Anlage 1 - Entwurf der 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Kindergärten und die Betreuung von Kindern in Tagespflege in der Stadt Eisenach (Kindertagesbetreuungs- Gebührensatzung)

-          Anlage 2 - Fließtextversion i. d. F. des Entwurfes der 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Kindergärten und die Betreuung von Kindern in Tagespflege in der Stadt Eisenach (Kindertagesbetreuungs- Gebührensatzung)

 

Die Anlagen wurden bereits zur Einbringung am 19.06.2014 ausgereicht.