Betreff
Verteilung der Mittel aus dem Sonderlastenausgleich für Schulbauten gemäß § 22 Thüringer Finanzausgleichsgesetz vom 31. Januar 2013 (ThürFAG) - Investitionspauschale für Schulgebäude für das Jahr 2014
Vorlage
0087-StR/2014
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Stadtrat stimmt der vom Ausschuss für Soziales, Bildung und Gesundheitswesen der Stadt Eisenach empfohlenen Verteilung der Mittel aus dem Sonderlastenausgleich für Schulbauten gemäß § 22 Thüringer Finanzausgleichsgesetz vom 31. Januar 2013 (ThürFAG) - Investitionspauschale für Schulgebäude in Höhe von 260.165,98 € zu. 

 

HH-Stelle /

Einrichtung

Maßnahme

Ausgaben lt.

Verteilung in €

21100.940040

Jacobschule

Tilgung lt. Vertrag

 

81.130,00

21100.940070

Mosewaldschule

Errichtung eines Treppenturmes incl.  Wärmedämmung Fertigstellung des ersten Bauabschnittes

 

72.000,00

22500.940010

Oststadtschule

Fortführung der brandschutztechnischen Ertüchtigung der Treppenhäuser u. Flure sowie mit dem Beginn der Sanierung der Fenster und Türen

43.035,98

22500.940020

Goethe-Schule

Erstellung eines Brandschtzkonzeptes

4.000,00

24000.940200

Medizinische Fachschule

Sanierung von Klassenräumen im Bereich des neu errichteten Treppenturmes am Ostgiebel

60.000,00

 

 

260.165,98

 


II. Begründung:

 

Mit dem Bescheid des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr vom 05.05.2014 wird der Stadt Eisenach aus dem Sonderlastenausgleich für Schulbauten gemäß § 22 Thüringer Finanzausgleichsgesetz vom 31. Januar 2013 (ThürFAG) eine Investitionspauschale für Schulgebäude in Höhe von 260.165,98 € bewilligt.

 

Hinsichtlich der Verwendung dieser finanziellen Mittel für Schulen erfolgte zwischen dem Amt für Bildung, Abteilung Schulverwaltung und dem Amt für Tiefbau und Grünflächen, Abteilung Gebäudemanagement eine Abstimmung unter den Gesichtspunkten der Ergebnisse der Gefahrenverhütungsschauen sowie nach Aspekten der Energieeinsparung und der Verbesserung von Lernbedingungen.

Im Ergebnis der Beratung werden seitens der Verwaltung folgende Maßnahmen zur Finanzierung aus der Investitionspauschale und die Verwendung der Haushaltsmittel vorgeschlagen.

 

● Jacobschule

Entsprechend des bestehenden Vertrages ist eine „Tilgung” in Höhe von 81.130,00 € pro Jahr zu leisten. Die finanziellen Mittel sind  entsprechend des Vertrages aus der Schulinvestitionspauschale bereitzustellen.

 

● Mosewaldschule

Hinsichtlich der im Jahr 2011 beschlossenen Schulnetzkonzeption und den damit verbundenen Fortbestand der Mosewaldschule als Grundschule sowie des dringenden Sanierungsbedarfes des Schulgebäudes in den folgenden Jahren, wurde die Mosewaldschule in die am 28.11.11 aufgestellte Maßnahmen- und Prioritätenliste aufgenommen.

In den Jahren 2011, 2012 und 2013 konnten aus einer Bedarfszuweisung des Landes Thüringen, aus dem Haushalt der Stadt sowie der Investitionspauschale für Schulen bereits rund 493.050,00 € zur Verfügung gestellt werden. Unter Verwendung dieser finanziellen Mittel wurden in diesem Zeitraum der 1. BA Sicherheitsbeleuchtung, Rettungszeichen, Alarmierungsanlage, Notstromversorgungsanlage, der Austausch sämtlicher alter Fenster und mit der Errichtung des  2 ten baulichen Rettungsweges begonnen.

Die Auswertung der Angebote zum Bau des Rettungswegturmes und  Wärmedämmung in diesem Bereich der Fassaden hat ergeben, dass die Submissionsergebnisse gegenüber der Kostenberechnung höher ausgefallen sind. Des weiteren wurde mit Baubeginn festgestellt, dass die Drainageleitung keinen Anschluss an das vorhandene Entwässerungssystem hat und somit zusätzliche Leistungen auszuführen sind die im Vorfeld der Ausschreibung nicht erkennbar waren.

Um die Baumaßnahme abschließen zu können und den 2ten baulichen Rettungsweg zur Nutzung übergeben zu können, empfiehlt die Verwaltung finanziellen Mittel in Höhe von 72.000,00 € aus der Schulinvestitionspauschale 2014 zu verwenden.

 

● Oststadtschule

Zur Umsetzung des vorliegenden Brandschutzkonzeptes wurden 2013 finanzielle Mittel in Höhe von 190.000.00 € aus dem Haushalt  der Stadt eingestellt. Mit diesen finanziellen Mitteln werden z.Zt. die Treppenhäuser und Flure brandschutztechnisch ertüchtigt. Noch nicht ausgeschrieben ist im Flur des Kellergeschosses die notwendige F 30 untergehängte Decke. Zur Verbesserung der Lern- und Arbeitsbedingungen im Schulgebäude soll mit Erneuerung der Fenster u. Innentüren begonnen werden. Für diese Maßnahmen wird empfohlen finanziellen Mittel in Höhe von 43.035,98 € aus der Schulinvestitionspauschale 2014 zu verwenden.

 

● Goethe-Schule

Zur Ermittlung des Finanzierungsbedarfes bei der Realisierung der Auflagen aus der durchgeführten Gefahrenverhütungsschau ist die Erarbeitung eines abgestimmten Brandschutzkonzeptes  unerlässlich. Für die Beauftragung eines Brandschutzkonzeptes werden finanzielle Mittel in Höhe von 4.000,00 € benötigt.

 

● Medizinische Fachschule „Dr. Siegfried Wolff“

Mit Errichtung des Rettungswegturmes werden auch die Klassenräume der Ostfassade der MeFa mit eingebunden. Somit können diese Räume, die bisher aus brandschutztechnischer Sicht gesperrt waren, zukünftig genutzt werden. Diese Räume, die dringend benötigt werden, können erst nach einer umfangreichen Sanierung zur Nutzung übergeben werden. Hierzu sind folgende Gewerke zu beauftragen Tischler- und Trockenbauarbeiten, Elektroarbeiten, Klempnerarbeiten und Maler- und Bodenbelagsarbeiten. Die Verwaltung empfiehlt daher finanziellen Mittel in Höhe von 60.000,00 € aus der Schulinvestitionspauschale 2014 zu verwenden.