Betreff
Beschluss über die Forsteinrichtung 2014 bis 2023 zum Kommunalwald der Stadt Eisenach - erstellt durch den Thüringen Forst, Stichtag 01.01.2014
Vorlage
0091-StR/2014
Aktenzeichen
63.2.18.03.02
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Das als Anlage beigefügte Hauptergebnis über die Forsteinrichtung (Betriebsplan)

2014 - 2023 zum Kommunalwald der Stadt Eisenach.


II. Begründung:

 

Seit der Rückübertragung des Kommunalwaldes im Jahr 1992 an die Stadt Eisenach ist diese gem. § 33 Abs. 1 Thüringer Waldgesetz – ThürWaldG – i. d. F. der Bekanntmachung vom 18. September 2008 (GVBl. S. 327), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GVBl. S. 352) verpflichtet, über die Bewirtschaftung des Waldes im Rahmen der Bestimmungen dieses Gesetzes als Selbstverwaltungsaufgabe zu entscheiden. Im Jahr 1992 wurde auf der Grundlage des ThürWaldG der Beschluss gefasst, die Bewirtschaftung des Waldes per Vertrag dem Forstamt Eisenach zu übertragen. Seitdem existiert zwischen dem ehem. Forstamt Eisenach, jetzt zuständig Forstamt Marksuhl, und der Stadt ein Vertrag über die forsttechnische Leitung und den forsttechnischen Betrieb im Kommunalwald der Stadt Eisenach. Entsprechend ergänzt wurde der Vertrag nach den im Jahr 1998 erfolgten Eingemeindungen.

 

Nach § 20 Abs. 1 ThürWaldG ist der Körperschaftswald auf der Grundlage eines Betriebsplanes für einen zehnjährigen Zeitraum zu bewirtschaften.

Der bisherige periodische Betriebsplan lief zum 31.12.2013 aus.

Zum 01.01.2014 wurde ein neuer Betriebsplan durch den ThüringenForst im Einvernehmen mit dem Forstamt Marksuhl kostenfrei aufgestellt.

Gemäß § 20 Abs. 4 ThürWaldG wurde dieser Betriebsplan von freiberuflich tätigen Forstsachverständigen im Auftrag von ThüringenForst erstellt.

 

Der Betriebsplan bedarf der Genehmigung durch die oberste Forstbehörde. Die Durchführung des Betriebsplanes wird durch die Forstbehörde überwacht.

 

Nach § 27 Abs. 2 (Geschäftsordnung Stadtrat) bereitet der Haupt- und Finanzausschuss die Sitzungen des Stadtrates vor. Desweiteren berät der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Sport  über Angelegenheiten in Fragen des Umweltschutzes und ökologischen Maßnahmen, vgl. § 28 Abs. Buchstabe h (Geschäftsordnung Stadtrat).

 

Nach § 33 Abs. 8 ThürWaldG ist der Betriebsplan durch die Kommunalkörperschaft zu beschließen.


Anlagenverzeichnis:

 

Forsteinrichtung 2014- 2023