Betreff
Antrag der DIE LINKE-Stadtratsfraktion - Festlegung Personenkreis für den Eisenacher Stadtpass
Vorlage
0104-AT/2014
Art
Antrag

I. Beschlussvorschlag

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die erweiterte Festlegung des Personenkreises für den Eisenacher Stadtpass.

Empfangsberechtigt sind demnach Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, Bezieher der Hilfe zum Lebensunterhalt, Bezieher der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbL.G.), Empfänger von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoG), Kinderzuschlagsempfänger nach dem Bundeskindergeldgesetz (BK GG) sowie Bundesfreiwilligendienstleistendenden (sog. „Bufdis“) und Freiwilligendienstleistenden (FSJ und Freiwilliges Ökologische Jahr)