Betreff
Antrag der DIE LINKE-Stadtratsfraktion - Festlegung Personenkreis für den Eisenacher Stadtpass
Vorlage
0104-AT/2014
Art
Antrag
I. Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Die erweiterte
Festlegung des Personenkreises für den Eisenacher Stadtpass.
Empfangsberechtigt
sind demnach Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, Bezieher der Hilfe zum
Lebensunterhalt, Bezieher der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach SGB XII, Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbL.G.), Empfänger von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoG),
Kinderzuschlagsempfänger nach dem Bundeskindergeldgesetz (BK GG) sowie
Bundesfreiwilligendienstleistendenden (sog. „Bufdis“) und Freiwilligendienstleistenden
(FSJ und Freiwilliges Ökologische Jahr)