Betreff
Bebauungsplan der Stadt Eisenach Nr. 6 "Bahnhofsvorstadt", Hier: Vorentwurf
Vorlage
0257-StR/2010
Aktenzeichen
65.3-65.19/ B6 V
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      den Vorentwurf zum Bebauungsplan der Stadt Eisenach Nr. 6 “Bahnhofsvorstadt”, bestehend aus dem Planentwurf und den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung mit Umweltbericht zu billigen;

2.      die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB;

3.      die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Vorentwurfes.

 


Begründung:

 

Das o. g. Bebauungsplanverfahren wurde im Jahre 1991 eingeleitet und mehrfach in seinem Geltungsbereich verändert; zuletzt durch Herausnahme des Geltungsbereiches des Teilbebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 6.1 “Tor zur Stadt”. Beide Bauleitverfahren stehen im unmittelbaren räumlichen und sachlichen Zusammenhang. Die starken Wechselbeziehungen der Planungen sowie die Lösung der insgesamt anstehenden städtebaulichen Probleme erfordern eine zeitnahe Bearbeitung der Bebauungspläne B 6.1 und B 6.

Die bereits vor 10 über Jahren gefertigten Entwürfe entsprachen den damaligen Anforderungen und Zielsetzungen. Jedoch ist eine Bauleitplanung immer an die sich ändernden Rahmenbedingungen und fortgeschriebenen Entwicklungsstrategien einer Gemeinde gebunden. So ist es neuen Zielsetzungen sowie nicht zuletzt auch der geänderten Rechtslage geschuldet, die Planung neu aufzunehmen. Als Beispiel sei erwähnt, dass nach der Novellierung des Bauplanungsrechtes nunmehr eine Umweltprüfung durchzuführen ist, dass die Problematik ehem. Krankenhauskomplex Schillerstraße in Verbindung mit der Neugestaltung der Flächen “Klein-Venedig” neuer Planungslösungen bedarf, neue Bebauungslösungen zwischen der Moritz- Mitzenheim- Straße und der Waldhausstraße erforderlich werden und nicht zuletzt die Erschließungsanbindungen an die geänderte Verkehrsplanung angepasst werden müssen.

Der Ingenieurvertrag zur Weiterführung des Bebauungsplanes B 6 wurde mit der Thüringer Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) Ende 2007 abgeschlossen.

Der vorliegende Vorentwurf des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 6 “Bahnhofsvorstadt” ist öffentlich auszulegen, um die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, welche für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Der Öffentlichkeit soll Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden (§ 3 Abs. 1 BauGB).

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange , deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern ( § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

Der Vorentwurf des o. g. Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht soll deshalb vom Stadtrat der Stadt Eisenach gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt werden. Die Auslegung ist ortsüblich bekanntzumachen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, hier: Vorentwurf

Anlage 2: Begründung zum Bebauungsplan, hier: Vorentwurf

Anlage 3: Umweltbericht zum Bebauungsplan, hier: Vorentwurf

 


Die Anlagen können im Internet unter www.eisenach.de, Bereich Bürgerservice, Menüpunkt Politik/Stadtrat, Unterpunkt Ratsinfo sowie im Amt für Stadtentwicklung eingesehen werden.