II. Fragestellung
1.
Wie lauten die notwendigen Gremienbeschlüsse ?
(Bitte genauen Wortlaut und Datum der Beschlussfassung)
2.
Wie setzt sich nach dieser Möglichkeit die genaue
Finanzierung zusammen? (Wer trägt welchen Anteil?)
3.
Wie wird die Übernahme des stätischen Anteils durch
die KVG bzw. durch die Stadt durch „Ratenzahlungen“ kompensiert?
4.
Welche rechtsaufsichtliche Würdigung wurde durch
das LVwA dazu gegeben?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
In Ergänzung zu den bereits gegebenen Zwischenantworten auf die Anfrage möchte ich den aktuellen Sachstand darlegen:
Die Stadt bemüht sich derzeit darum doch selbst als Bauherr des Zentralen Omnibusbahnhofes auftreten zu können.
Es werden intensive Gespräche mit Vertretern der Landesregierung und dem zuständigen Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft geführt mit dem Ziel die Gesamtfinanzierung des Bauprojektes zu klären. Die entsprechenden Fördermittel aus dem Investitionsprogramm des ÖPNV stehen zur Verfügung. Der notwendige Eigenanteil der Stadt soll durch Finanzmittel des Landes ersetzt werden.
Eine verbindliche Aussage dazu wird es jedoch erst mit Verabschiedung des Landeshaushaltes durch den Thüringer Landtag geben können.
Zwischenzeitlich wurden die Planungsleistungen durch die KVG beauftragt.
Die Erarbeitung der Planunterlagen für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen des ZOB, technische Ausstattung sowie entsprechender Anschluss an die Bahnhofstraße erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen KVG und städtischen Ämtern.