Betreff
Einwohneranfrage - Umstellung auf Doppik
Vorlage
EAF-0004/2014
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Man möge mir bitte erklären welche weiteren " Sachzwänge" ebenfalls eine Umstellung auf Doppik verhindern.

2.      Wäre es angesichts der schwierigen Thematik Haushalt 2014 nicht ratsam, dass sich der Stadtrat Eisenach einen beratenden Ausschuss „Haushaltsausschuss“ einrichtet.


Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Gemäß § 52a Thüringer Kommunalordnung ist festgelegt, dass die Haushaltswirtschaft der Gemeinden zuerst nach den Grundsätzen der Verwaltungsbuchführung zu führen ist. Darüber hinaus wird festgelegt, dass in der Hauptsatzung bestimmt werden kann, dass die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung geführt wird.

 

Somit gilt hier im Freistaat Thüringen ein 100%iges Optionsmodell, welches den Gemeinden die freie Entscheidung lässt, welches System der Rechnungslegung gewählt wird. Damit ist aber auch klar gestellt, dass der Umstieg auf das doppische Verfahren generell der Freiwilligkeit unterliegt und eben nicht gesetzlich bindend ist.

 

Aufgrund der defizitären Situation unterliegt die Stadt Eisenach den Bestimmungen der Verwaltungsvorschriften (VV) über Bedarfszuweisungen und Haushaltssicherung des Freistaats Thüringen. Diese VV untersagen den betroffenen Kommunen grundsätzlich neue freiwillige Aufgaben zu übernehmen und sie sind verpflichtet solche Ausgaben zu vermeiden, die nicht unmittelbar der Durchführung von kommunalen Pflichtaufgaben dienen.

 

zu 2.

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat u. a. auch einen Haupt- und Finanzausschuss gebildet. Dieser Ausschuss beschäftigt sich federführend mit allen Finanzfragen und somit auch mit dem Haushalt. Weiterhin befassen sich alle Fachausschüsse mit den für sie relevanten Teilen des Haushalts. Neben den Ausschusssitzungen wurden und werden durch die Verwaltung auch Haushaltsschulungen für die Stadtratsmitglieder angeboten.

Dementsprechend wird kein Bedarf gesehen, einen zusätzlichen Haushaltsausschuss zu bilden.