Betreff
17. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Eisenach, hier: Einbringung
Vorlage
0126-StR/2014
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Stadtrat nimmt den Entwurf der 17. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Eisenach zur Kenntnis und verweist ihn zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss.


II. Begründung:

 

 

Zu 1. und 7.

Die Verwendung des städtischen Wappens sowie der Flagge der Stadt Eisenach durch Dritte bedarf grundsätzlich gemäß § 7 Absatz 2 ThürKO einer Genehmigung. Die Sanktionierung bei unbefugter Verwendung ist jedoch aufgrund fehlender Ermächtigungsgrundlage derzeit nicht möglich. Mit der Ergänzung dieser Regelungen in der Hauptsatzung; insbesondere der konkreten Bestimmung als Ordnungswidrigkeit und Ahndung mit einem Bußgeld (bewehrte Satzung), kann die Durchsetzung ordnungsrechtlich im Sinne der Stadt Eisenach vorgenommen werden.

 

 

Zu 2. bis 6.

Die Anpassung der Funktionsbezeichnungen der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen sowie für Menschen mit Migrationshintergrund wird auf Vorschlag und Anregung der CDU Fraktion in der Hauptsatzung vorgenommen. Dies erfordert die Änderung von Formulierungen in den §§ 10, 12, 16 und 16a.

 

 

Zu 3.

Mit der letzten Änderung der Hauptsatzung (16. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Eisenach vom 15.08.2014) wurde im § 11 - Ehrungen - die Absätze 3 bis 5 neu eingefügt. Mit dieser Anpassung ist – wohl versehentlich – eine grundsätzliche Regelung entfallen. Dies soll mit dieser 17. Änderungssatzung korrigiert werden.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Entwurf der 17. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Eisenach

Anlage 2 – Fließtextversion in der Fassung des Entwurfes der 17. Änderungssatzung