I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Der
Stadtrat nimmt den Entwurf der 17. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt
Eisenach zur Kenntnis und verweist ihn zur weiteren Beratung in den Haupt- und
Finanzausschuss.
II. Begründung:
Zu 1. und 7.
Die Verwendung des städtischen Wappens sowie
der Flagge der Stadt Eisenach durch Dritte bedarf grundsätzlich gemäß § 7
Absatz 2 ThürKO einer Genehmigung. Die Sanktionierung bei unbefugter Verwendung
ist jedoch aufgrund fehlender Ermächtigungsgrundlage derzeit nicht möglich. Mit
der Ergänzung dieser Regelungen in der Hauptsatzung; insbesondere der konkreten
Bestimmung als Ordnungswidrigkeit und Ahndung mit einem Bußgeld (bewehrte
Satzung), kann die Durchsetzung ordnungsrechtlich im Sinne der Stadt Eisenach
vorgenommen werden.
Zu 2. bis 6.
Die Anpassung der Funktionsbezeichnungen der
Beauftragten für Menschen mit Behinderungen sowie für Menschen mit
Migrationshintergrund wird auf Vorschlag und Anregung der CDU Fraktion in der
Hauptsatzung vorgenommen. Dies erfordert die Änderung von Formulierungen in den
§§ 10, 12, 16 und 16a.
Zu 3.
Mit der letzten Änderung der Hauptsatzung
(16. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Eisenach vom 15.08.2014) wurde
im § 11 - Ehrungen - die Absätze 3 bis 5 neu eingefügt. Mit dieser Anpassung
ist – wohl versehentlich – eine grundsätzliche Regelung entfallen. Dies soll
mit dieser 17. Änderungssatzung korrigiert werden.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Entwurf der 17. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Eisenach
Anlage 2 – Fließtextversion in der Fassung des Entwurfes der 17. Änderungssatzung