Betreff
Bestellung Ausländerbeirat der Stadt Eisenach
Vorlage
0258-StR/2010
Aktenzeichen
50
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Die Bestellung von
Frau Irina Bundan
Herr Van Dang Huu
Herr Ali Mohammed Musa
Frau Francis Rodriquez
als ausländisches Mitglied in den Ausländerbeirat der Stadt Eisenach.

2.      Die Bestellung von
Herr Gerald Kocian
Frau Valentina Krionenko
als Bürger der Stadt Eisenach in den Ausländerbeirat der Stadt Eisenach.

 

 


Begründung:

 

Der § 10 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach regelt die Zusammensetzung und die Bestellung des ehrenamtlichen Ausländerbeirates der Stadt Eisenach.

 

Der Ausländerbeirat ist ehrenamtlich für die Dauer der Amtszeit des Stadtrates tätig.

 

Aufgabe des Ausländerbeirates ist es, an der Verbesserung der Lebensverhältnisse der ausländischen Einwohner in der Stadt mitzuwirken, ihnen das Leben in Deutschland zu erleichtern und die Beziehungen zwischen den deutschen und den ausländischen Einwohnern in der Stadt zu fördern. Er berät den Stadtrat und die Stadtverwaltung in Ausländerfragen.

Der Ausländerbeirat berichtet einmal jährlich dem Stadtrat.

 

Der Ausländerbeirat besteht gemäß § 10 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach aus dem Ausländerbeauftragten und sechs weiteren Mitgliedern. Er setzt sich aus drei Bürgern und vier ausländischen Einwohnern zusammen. Unter den Vertretern der ausländischen Einwohner soll sich ein Ausländer befinden, der einen Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter gestellt hat und dem der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet ist, im folgenden Asylbewerber genannt.

 

Gemäß § 10 Abs. 7 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach ist der Ausländerbeauftragte der Vorsitzende des Ausländerbeirates.

 

In der Stadtratssitzung am 21.08.2009 bestellte der Oberbürgermeister nach Zustimmung des Stadtrats Frau Maike Röder zur Ausländerbeauftragten. Frau Röder ist Bürgerin der Stadt Eisenach, so dass durch den Stadtrat zwei Bürger und vier ausländische Einwohner zu bestellen sind.

 

Durch öffentliche Bekanntmachung am 20.11.2009 wurde über die Bildung des Ausländerbeirates informiert und zur Abgabe von Bewerbungen von ausländischen Einwohnern aufgerufen. Die Frist zur Abgabe der Bewerbung endete am 04.12.2009. Fünf Einwohner der Stadt Eisenach haben sich beworben.

Die Prüfung der eingegangenen Bewerbungen von ausländischen Einwohnern durch die Ausländerbehörde ergab, dass nur vier die rechtlichen Voraussetzungen für die Mitarbeit erfüllen. Von diesen Bewerbern liegen die Einverständniserklärungen gemäß § 10 Abs. 5 Buchstabe b der Hauptsatzung der Stadt Eisenach vor.

 

Gemäß § 10 Abs. 5 Buchstabe a der Hauptsatzung der Stadt Eisenach ist der Stadtrat nicht an diese Bewerbungen gebunden. Die Fraktionen können folglich weitere Vorschläge unterbreiten.

 

Bei der Bestellung der ausländischen Einwohner soll gemäß § 10 Abs. 5 Buchstabe b der Hauptsatzung der Stadt Eisenach das Stärkeverhältnis der in der Stadt Eisenach lebenden unterschiedlichen Nationalitäten und Bevölkerungsgruppen berücksichtigt werden.

 

Gemäß § 10 Abs. 6 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach gilt für die Bestellung der Bürger das Verfahren zur Besetzung der Ausschüsse entsprechend. Gemäß § 9 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach findet bei der Besetzung der Ausschüsse das mathematische Verhältnisverfahren Hare-Niemeyer Anwendung. Danach haben die Fraktionen CDU und DIE LINKE. das Vorschlagsrecht für die Bestellung der zwei Bürger.

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

1.      Übersicht Bewerbungen ausländischer Einwohner

2.      Übersicht über das Stärkeverhältnis der in Eisenach vertretenen unterschiedlichen Nationalitäten und Bevölkerungsgruppen