Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Giftbelastungen an der Wartburgschule II
Vorlage
AF-0023/2014
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

Vorbemerkung zu Frage I:

In Thüringen ist der Fall der Wartburgschule kein Einzelfall. Unter anderem an einer  Berufsschule in Gera traten ebensolche Geruchsbelästigungen und Krankheitsfälle mit  demselben Ergebnis, der Überschreitung des  Richtwertes II im Hinblick auf die gemessene  Konzentration von Naphthalin/Naphthalin-ähnlichen Stoffen in der Luft, auf. Es drängt sich hier die Frage auf, warum solche Vorkommnisse  nicht zu einem generellen Handeln führten. Wieso  wurden nicht landesweit alle Schulen einer entsprechenden Untersuchung unterzogen? Wieso  wurden derartige Erfahrungswerte nicht einbezogen und bei der Sanierung berücksichtigt? Hätte dadurch eventuell eine Reaktion alter und neuer Stoffe bei der Sanierung zur Anwendung gekommener Baustoffe, welche mutmaßlich der Auslöser gewesen sind, gegebenenfalls verhindert werden können? Zu berichten wäre auch, warum zwischen den alten und neuen  Bodenbelägen  keine  Sperrschicht  zur  Anwendung  kam, die eine chemische Reaktion  verhindert hätte. Wurde hier an der falschen Stelle gespart? Wurden alle geltenden Normen und Richtlinien bei der Sanierung beachtet? 

 

1.      Gab oder gibt es Vorgaben des Landes oder anderer übergeordneter Behörden für die Sanierung von Schulen hinsichtlich der Verwendung oder des Weiterverbleibs gesundheitsgefährdender Stoffe oder  Normen oder andere Vorschriften, die bei der Sanierung  der Wartburgschule nicht angewendet worden waren?

 

Vorbemerkung zu Frage II:

Es stellt sich vor dem Hintergrund der vorgenannten Erläuterungen die Frage der Haftung. Natürlich wird die Stadt als Schulträger herangezogen. Hinsichtlich der Stadt ist nun vor allem jedoch zu prüfen, ob jeweils zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Maßnahmen ergriffen und die entsprechenden Informationen den Betroffenen zugänglich gemacht  worden sind. Hinsichtlich übergeordneter Behörden und der an der Sanierung beteiligten Unternehmen sowie auch der städtischen Bauaufsicht ist jedoch die Frage aufzuwerfen, ob es besonders im Hinblick auf die grundhafte Sanierung der  Schule hätte soweit kommen dürfen oder ob dies nicht mit der  Sanierung hätte verhindert werden können. Fraglich ist zudem, ob es nicht auch den Verantwortlichen in der Verwaltung im Zusammenhang mit der Ausschreibung und Sanierung der Wartburgschule möglich gewesen wäre, die potentielle Gefahr zu erkennen und zu vermeiden.

 

2.      Hat bereits eine Prüfung stattgefunden, ob einzig die Stadt für alle entstandenen Kosten wie auch für eventuelle Schadensersatzforderungen in ferner Zukunft aufzukommen hat? Wenn Ja,  mit welchem Ergebnis? Wenn Nein, wann oder warum nicht? 

 

Vorbemerkung zu Frage III & IV: 

Die Messungen und Notfallmaßnahmen (Umzug usw.) waren und sind sicher sehr kostenintensiv. 

 

3.      Wie  hoch sind nach derzeitigem Stand die Gesamtkosten aller mit dem Vorfall verbundenen Maßnahmen (Bitte einzeln aufgliedern: Bsp. Umzug, Betriebskosten Petersberg, Untersuchungen usw.) und aus welcher Haushaltsstelle werden diese jeweils finanziert?

 

4.      Welche mit dem Vorfall verbundenen Kosten sind gegebenenfalls auch noch in einen eventuellen Haushaltsentwurf 2015 einzustellen?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Frage 1

Nein.

 

Frage 2

Eine Prüfung wer für die entstandenen Kosten aufzukommen hat, kann erst nach Abschluss sämtlicher Untersuchungen erfolgen.

 

Frage 3

Bisherige Kosten:

                                                83.000,- € für die Herrichtung der Petersbergschule

                                                  3.000,- € Umzugskosten

                                                  7.700,- € Untersuchungs- und Laborkosten

                                                35.000,- € Schülerbeförderungskosten

 

Frage 4

Diese Kosten können erst nach Abschluss der Untersuchungs- und Laborarbeiten und der daraus resultierenden Sanierungsempfehlung beziffert werden.