I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Der Vertreter der Stadt Eisenach in der Gesellschafterversammlung der
Städtischen Wohnungsgesellschaft Eisenach (SWG) wird ermächtigt den
Geschäftsführer (GF) der SWG anzuweisen, dass die SWG die notwendigen
Planungsleistungen für den Neubau der Drei-Felder-Halle am Standort Petersberg
beauftragt und die dazu erforderlichen Mittel bereitstellt.
II. Begründung:
Mit Beschluss vom 17. Juli 2014 (Beschlussvorlage 0052-StR/2014) hat der Stadtrat der Stadt Eisenach beschlossen, dass die Realisierung des Neubaus der Drei-Felder-Halle am Standort Petersberg unter Beteiligung einer städtischen Gesellschaft erfolgen soll.
Auf Grund des Aufgabengebietes und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist die SWG die einzige städtische Gesellschaft die dafür in Frage kommt.
Um das Projekt weiter voranzutreiben ist es notwendig die erforderlichen Planungsleistungen auf Grundlage der VOF zu beauftragen, damit bei Bewilligung durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit (Bewilligung wurde in Aussicht gestellt) die Ausschreibungen für den Bau der Drei-Felder-Halle erfolgen können.
Die Beauftragung von notwendigen Planungsleistungen sind nicht nur förderunschädlich, sondern sogar Voraussetzung für den Bau der Drei-Felder-Halle und sind damit auch förderfähig.
Die Planungskosten können seitens der SWG bei dem mit der Stadt Eisenach abzuschließenden Mietvertrag berücksichtigt werden.
Sollte wider Erwarten der Bau der Drei-Felder-Halle nicht erfolgen, gehen diese Kosten zu Lasten der SWG. Diese Kosten sollen bei möglichen zukünftigen Gewinnausschüttungen der SWG an die Stadt berücksichtigt werden.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorlage 0052-StR/2014