II. Fragestellung
1.
Welche
konkreten Bedingungen hat der potentielle Investor OFB/Procom neben der
angekündigten Teilnutzung des Areals „Tor zur Stadt“ als
Gewerbefläche/Einzelhandelsfläche in Bezug auf die weiterhin mögliche
Kooperation mit der Stadt Eisenach benannt?
2.
Unter
welchen Bedingungen wäre die Fa. Heinrich Becker GmbH bereit, das Areal „Tor
zur Stadt“ nach dem erfolgten Grundsatzbeschluss des Stadtrates zu den
Ergebnissen der Planerwerkstatt zu entwickeln?
3.
Welche
weiteren potentiellen Investoren haben ihr Interesse bekundet, auf Grundlage
des Grundsatzbeschlusses des Stadtrates das Areal „Tor zur Stadt“ zu
entwickeln?
4.
Welche
Bedingungen haben das Thüringer Landesverwaltungsamt und das Thüringer
Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz benannt, um die
gewünschte Fristverlängerung für die Erfüllung der Auflagen des
Freistellungsbescheids zu gewähren?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Aufgrund der derzeit laufenden Gespräche zur Entwicklung des Areals am “Tor zur Stadt” mit Grundstückseigentümer und Investoren wird von der Beantwortung dieser Einzelfragen derzeit Abstand genommen, auch um den weiteren Fortgang dieser Verhandlungen nicht zu gefährden. Bei Vorlage klarer Ergebnisse wird der Stadtrat umgehend die entsprechenden Informationen erhalten. Ich bitte für diese Vorgehensweise um Verständnis.