Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Schenke - Erhöhung der Taxipreise
Vorlage
AF-0030/2014
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Liegen der Stadtverwaltung,  Anträge von Taxifirmen, für ein verändertes Beförderungsentgelt  vor?

 

2.      Wurden durch die Stadt Gespräche mit den Taxifirmen geführt, wenn ja mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht?

 

3.      Wenn es zu einer „Anpassung“ der Beförderungsentgelte in der Stadt kommen soll, wann wird die veränderte Entgeltordnung dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

 

Rechtsgrundlage für die Festlegung der Taxitarife durch die Stadt Eisenach ist § 51 Abs. 1  und 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)  und die hierzu vom Land Thüringen  erlassene  Rechtsverordnung zur Übertragung der Zuständigkeit auf kreisfreie Städte und Landratsämter.

Unter Beachtung der Regelungen  der §§ 14 Abs.2 und 39 Abs. 2 PBefG legen danach die zuständigen Behörden im übertragenen Wirkungskreis per Rechtsverordnung die Taxitarife fest. Insoweit ist die Zuständigkeit des Stadtrates nicht gegeben und eine ausführliche Beantwortung erfolgt nicht.

Zur Information kann jedoch mitgeteilt werden, dass eine Erhöhung zum 01.01.2015  gem. § 39 PBefG  unter wirtschaftlichen Aspekten geprüft wird und wir uns derzeit entsprechend § 14 Abs. 2 PBefG  in der Phase der Anhörung der Taxiunternehmer und der Träger öffentlicher Belange (Industrie- und Handelskammer Erfurt, Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e.V. Erfurt sowie Altenburg, Landratsamt Wartburgkreis als angrenzende Behörde sowie Landesverwaltungsamt Weimar, als zuständige Fachaufsichtsbehörde)  befinden.