II. Fragestellung
1. Liegen der Stadtverwaltung, Anträge von Taxifirmen, für ein verändertes Beförderungsentgelt vor?
2. Wurden durch die Stadt Gespräche mit den Taxifirmen geführt, wenn ja mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht?
3.
Wenn es zu einer „Anpassung“ der
Beförderungsentgelte in der Stadt kommen soll, wann wird die veränderte
Entgeltordnung dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Rechtsgrundlage
für die Festlegung der Taxitarife durch die Stadt Eisenach ist § 51 Abs. 1 und 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und die hierzu vom Land Thüringen erlassene
Rechtsverordnung zur Übertragung der Zuständigkeit auf kreisfreie Städte
und Landratsämter.
Unter
Beachtung der Regelungen der §§ 14 Abs.2
und 39 Abs. 2 PBefG legen danach die zuständigen Behörden im übertragenen Wirkungskreis per Rechtsverordnung die Taxitarife
fest. Insoweit ist die Zuständigkeit des Stadtrates nicht gegeben und eine
ausführliche Beantwortung erfolgt nicht.
Zur
Information kann jedoch mitgeteilt werden, dass eine Erhöhung zum
01.01.2015 gem. § 39 PBefG unter wirtschaftlichen Aspekten geprüft wird
und wir uns derzeit entsprechend § 14 Abs. 2 PBefG in der Phase der Anhörung der Taxiunternehmer
und der Träger öffentlicher Belange (Industrie- und Handelskammer Erfurt,
Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e.V. Erfurt sowie Altenburg,
Landratsamt Wartburgkreis als angrenzende Behörde sowie Landesverwaltungsamt
Weimar, als zuständige Fachaufsichtsbehörde)
befinden.