Betreff
Einwohneranfrage - Sanierung der Goldschmiedenstraße
Vorlage
EAF-0009/2014
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welche verbindlichen Ergebnisse sind aus den Gesprächen mit den Hauseigentümern zu entnehmen?

2.      Welche konkreten Pläne und Zeitschienen gibt es von Seiten der Abteilung Stadtentwicklung/Bauamt zur Umsetzung einer Verkehrsberuhigung der Goldschmiedenstraße?

3.      Gibt es konkrete Absprachen mit dem Eigentümer der beiden baufälligen Gebäude, der nunmehr eine Abrissgenehmigung erhielt über die Lückenschließung, da es sich in dem Gebiet um ein Flächendenkmal handelt und wenn ja, welche?

 


Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

1.      Welche verbindlichen Ergebnisse sind aus den Gesprächen mit den Hauseigentümern zu entnehmen?

 

Die mit einem Teil der Eigentümer bei entsprechender Bereitschaft zwischenzeitlich abgeschlossenen bzw. in unmittelbarer Umsetzung befindlichen freiwilligen Vereinbarungen über die Ablösung der sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeträge leisten einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der Neugestaltung der Goldschmiedenstraße. Diese Beträge sind in die Finanzierungsplanung für die Goldschmiedenstraße eingeflossen und bei der für Städtebauförderung zuständigen Stelle beim Landesverwaltungsamt zur Bewilligung beantragt worden. Der Zuwendungsbescheid wird erwartet.

 

2.      Welche konkreten Pläne und Zeitschienen gibt es von Seiten der Abteilung Stadtentwicklung/Bauamt zur Umsetzung einer Verkehrsberuhigung der Goldschmiedenstraße?

 

Nach der Bewilligung der Städtebaufördermittel nach Nr. 1 kann die Entwurfsplanung für die Goldschmiedenstraße als Ausführungsplanung fortgeführt und die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen vorbereitet werden. Nach Durchführung der Kanalbaumaßnahme durch den Trink- und Abwasserverband kann sich die Straßenbaumaßnahme dann nahtlos anschließen. Nach derzeitiger Planung wird die Gesamtmaßnahme in 2015 begonnen und 2016 abgeschlossen. Die Straße wird mit Verkehrsfreigabe als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich ausgewiesen.

 

3.      Gibt es konkrete Absprachen mit dem Eigentümer der beiden baufälligen Gebäude, der nunmehr eine Abrissgenehmigung erhielt über die Lückenschließung, da es sich in dem Gebiet um ein Flächendenkmal handelt und wenn ja, welche?

 

Der Abriss beruht auf einer operativen bauaufsichtlichen Verfügung wegen der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Insoweit gibt es im Zusammenhang mit dem Abriss keine verbindlichen Regelungen über die Lückenschließung im Rahmen eines baurechtlichen oder denkmalfachlichen Genehmigungs- oder Erlaubnisverfahrens. Gespräche mit dem Eigentümer sind zu führen.