Sachstand: September 2014
Sachverhalt:
Gemäß Nr. 5 der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Innenministeriums zur Aufstellung eines HSK nach § 53a ThürKO ist die Stadt Eisenach verpflichtet, gegenüber dem Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde halbjährlich
· zum 30.04. (bezogen auf den Konsolidierungserfolg zum 31.12. des Vorjahres auf Basis der Jahresrechnung) und
· zum 31.10. (bezogen auf den Konsolidierungserfolg im laufenden Vollzug vom 01.01. bis 30.09.)
zu berichten.
Mit Schreiben vom 29.10.2014 wurde durch das Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde die Frist zur Vorlage einer vom Stadtrat beschlossenen und von der Rechtsaufsicht genehmigten Fortschreibung des HSK nunmehr auf den 05.12.2014 festgesetzt. Ebenfalls wurde dem Antrag der Stadt Eisenach auf Fristverlängerung bezüglich der Abgabe des Berichtes per 30.09.2014 durch das Thüringer Landesverwaltungsamt entsprochen und bis zum 05.12.2014 bewilligt.
Um die Vorgaben des Thüringer Innenministeriums zur Berichtspflicht
fristgerecht sowie effizient und ressourcenschonend umsetzen zu können, erfolgt
nunmehr der ausführliche Sachstandsbericht incl. Soll-Ist-Vergleich der
monetären Auswirkungen von HSK-Maßnahmen für den Zeitraum 01.01.2013 bis
30.09.2014:
In diesem Zusammenhang ist der Anlage eine aktualisierte und umfassende
Berichterstattung beigefügt, welch Nr. 5 VV-Haushaltssicherung Rechnung trägt
und wie folgt gegliedert ist:
· Vorbericht zur Auswertung des HSK per 30.09.2014
· Anlage A – Sachstand (auf Basis der Anlage 6 des HSK)
· Anlage B – Monetäre Auswirkungen (auf Basis der Anlagen 7 und 8 des HSK)
· Anlage C – Formblatt des Thüringer Landesverwaltungsamtes zur Berichtspflicht zum
31.10.2014.
Anlagenverzeichnis
Vorbericht zur Auswertung des HSK per 30.09.2014
Anlage A – Sachstand (auf Basis der Anlage 6 des HSK
Anlage B – Monetäre Auswirkungen (auf Basis der Anlage 7 des HSK)
Anlage C - Formblatt des Thüringer Landesverwaltungsamtes zur Berichtspflicht zum
31.10.2014