Betreff
Haushaltssatzung mit den Anlagen für das Haushaltsjahr 2014 und Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes für das Wirtschaftsjahr 2014, hier: Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
0150-StR/2014
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

 

1.        Die Haushaltssatzung mit den Anlagen für das Haushaltsjahr 2014 und den Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes für das Wirtschaftsjahr 2014 mit folgenden Eckdaten:

 

A)     Haushaltssatzung 2014 der Stadt Eisenach

 

Das Haushaltsvolumen wird wie folgt festgesetzt:

 

 Haushalt 2014

 

Verwaltungshaushalt in Einnahme und Ausgabe

96.196.304 €

Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe

25.745.179 €

Gesamthaushalt in Einnahme und Ausgabe

121.941.483 €

 

Kreditaufnahmen werden mit der Haushaltssatzung 2014 nicht festgesetzt.

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 15.000.000 € festgesetzt.

 

Gemäß der vom Stadtrat in seiner Sitzung am 20.03.2013 beschlossenen Hebesatzsatzung der Stadt Eisenach in der Fassung der 5. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung (Beschluss-Nr.: StR/0692/2013) sind die Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern wie folgt festgesetzt:

 

Werte in %

 

Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

332

Grundsteuer B für Grundstücke

472

Gewerbesteuer

460

 

Der dem Haushalt als Anlage beigefügte Stellenplan wird beschlossen.

 

B)    Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes

 

Das Volumen des Wirtschaftsplanes 2014 wird wie folgt festgesetzt:

 

 

Wirtschafts-plan 2014

Erfolgsplan im Ertrag

16.627.755

Erfolgsplan im Aufwand

17.435.630

Fehlbetrag

807.875

Vermögensplan Einnahme und Ausgabe

1.286.707

 

Kreditaufnahmen sowie Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

 

2.        Die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Änderungen zum Entwurf des Haushaltes 2014 als Bestandteil des Haushaltsbeschlusses.

 

3.        Den Finanzplan für die Jahre 2013 bis 2017 nach § 62 ThürKO.

 


 


II. Begründung:

 

In der Sitzung des Stadtrates am 21.10.2014 (Vorlage-Nr. 0118-StR/2014) wurden der Entwurf der Haushaltssatzung 2014 und der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2014 eingebracht und zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen.

 

Nach den erfolgten Haushaltsberatungen in den Ausschüssen ist mit dieser Vorlage die Beschlussfassung zum Haushalt 2014 vorgesehen.

 

Auf die aus den Anlagen 1 und 2 ersichtlichen Änderungen zum vorgelegten Haushalts-entwurf 2014 wird verwiesen. Hauptaugenmerk lag auf der Reduzierung des Ansatzes 2014 für die Bedarfszuweisung (Haushaltsstelle 90000.05100) von bisher rd. 4,8 Mio. € auf nunmehr 4,0 Mio. €. Im Zuge dessen waren zur Herstellung des Haushaltsausgleiches im Verwaltungshaushalt diverse Veränderungen auf der Einnahme- und Ausgabeseite zwingend erforderlich. Daneben zwangen Mehraufwendungen im sozialen Bereich sowie nicht geplante Ausgaben im Steuerbereich zu weiteren Ansatzveränderungen.

 

Im Vermögenshaushalt ergaben sich nach Einbringung des Haushaltsentwurfes 2014 ebenfalls Veränderungen in nicht unerheblichem Umfang, welche mit der Beschlussfassung zum Haushalt 2014 noch berücksichtigt werden sollten. Auf die einzelnen Veranschlagungen in der Anlage 2 wird verwiesen.

 

Der Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes entspricht dem Stand der Einbringung am 21.10.2014 in den Stadtrat.

 

Auf eine vollständige Ergänzungslieferung zum Haushalt 2014 wurde aus Kostengründen zunächst verzichtet. Die Änderungen zum Haushaltsentwurf 2014 werden nach Beschlussfassung in den Haushalt eingepflegt; ein vollständig überarbeitetes Exemplar wird den Fraktionen danach im pdf-Format zur Verfügung gestellt.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 Veränderungen Verwaltungshaushalt

Anlage 2 Veränderungen Vermögenshaushalt