Betreff
Anfrage der DIE LINKE-Stadtratsfraktion - Fehlende Bundes- und Landesmittel
Vorlage
AF-0036/2014
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Für welche Haushaltspositionen der Stadt trifft diese Einschätzung zu?

2.      Wie viel Euro gehen der Stadt durch die Nichtweitergabe von Bundesmittel so verloren?

3.      In wie weit wird sich die Oberbürgermeisterin dafür einsetzen, dass Bundesmittel in Zukunft auch eins zu eins an die Stadt weitergeleitet werden?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1)

Eine konkrete Angabe von Haushaltsstellen ist im Einzelfall nur mit einem unvertretbar hohen Aufwand möglich. Aufgrund der nicht ausreichend vorhandenen personellen Ressourcen kann daher auf die gewünschte Darstellung nicht erfolgen. Bezüglich der Kosten der Grundsicherung ist darauf hinzuweisen, dass der Bund sich an den Kosten der Unterkunft derzeit mit einem Anteil von 31,03 % beteiligt. Seitens des Landes erfolgt eine Mitfinanzierung über die kreisliche Schlüsselzuweisung. Eine detaillierte Darstellung ist diesbezüglich nicht möglich, da hierzu keine Einzelberechnungen vorliegen.

 

Bei der Chip-Pflicht für Hunde handelt es sich um eine Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis, die im Rahmen des Mehrbelastungsausgleiches vom Land mit finanziert wird. Inwieweit die für diese Aufgabe entstehenden Kosten tatsächlich vollständig finanziert werden, kann aufgrund bisher nicht vorhandener Kostenermittlungen nicht dargestellt werden.

 

Zur Finanzierung der Kinderbetreuung ist ebenfalls keine aufgabenbezogene Darstellung möglich, da auch hier ein Teil der Kosten über direkte Landeszuweisung und ein Teil über den kommunalen Finanzausgleich finanziert und daher insbesondere der Anteil der von der Schlüsselzuweisung auf diese Aufgabe entfällt nicht konkret beziffert werden kann.

 

Insgesamt ist darauf hinzuweisen, dass eine konkrete Beantwortung der Fragen 1 und 2) nur mit einem unvertretbar hohen und derzeit aufgrund der Personalsituation ohnehin nicht zu leistendem Aufwand möglich wäre. Es wird daher um Verständnis gebeten, dass die Beantwortung daher in der nun vorliegenden Form erfolgt.

 

Zu 2)

Aufgrund der Ausführungen zu 1) ist eine konkrete Beantwortung dieser Frage leider nicht möglich.

 

Zu 3)

Die Oberbürgermeisterin setzt sich im Rahmen der ihr verfügbaren Möglichkeiten, z. B. über den Gemeinde- und Städtebund jederzeit dafür ein, dass die kommunalen Aufgaben in ausreichendem Maße durch das Land mitfinanziert werden.