Betreff
1. Änderung der Zweckvereinbarung zur Gewährleistung des abwehrenden Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe im Industrie- und Gewerbegebiet Kindel der Gemeinde Hörselberg durch die Feuerwehr Eisenach
Vorlage
0260-StR/2010
Aktenzeichen
37 02 26
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die 1. Änderung der Zweckvereinbarung zur Gewährleistung des abwehrenden Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe im Industrie- und Gewerbegebiet Kindel der Gemeinde Hörselberg durch die Feuerwehr Eisenach.

 

 


Begründung:

 

Mit dem vorliegenden Entwurf der Zweckvereinbarungsänderung wird folgendes Ziel verfolgt.

 

Mit Bezug auf die Nr. 15 (Verträge) des Haushaltssicherungskonzeptes 2008 der Stadt Eisenach soll die jährliche Kostenerstattung der Gemeinde Hörselberg-Hainich an die Stadt Eisenach ab 01.01.2010 um 2.000 Euro auf 7.000 Euro erhöht werden.

 

Dem Erhöhungsbetrag von 2.000 Euro liegt eine jährliche Preissteigerungsrate von ca. 5,5 % zugrunde seit In-Kraft-Treten der Zweckvereinbarung.

 

Die Gemeinde Hörselberg-Hainich erstattet der Stadt Eisenach bisher jährlich zum 01.07. eine Pauschale in Höhe von 5.000 Euro für die Gewährleistung des abwehrenden Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe im Industrie- und Gewerbegebiet Kindel.

 

Seit In-Kraft-Treten der Zweckvereinbarung am 01.07.2003 wurde die Pauschale nicht erhöht. Inzwischen sind durch erhebliche Preissteigerungen die Kosten bei der Stadt Eisenach für die Vorhaltung der Feuerwehrtechnik, mit der auch der Brandschutz und die Allgemeine Hilfe im Industrie- und Gewerbegebiet Kindel gewährleistet wird, deutlich gestiegen.

 

Bevor eine 1. Änderung der Zweckvereinbarung (§ 4 Kostenerstattung) in Betracht kommt, wurde zunächst im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Oberbürgermeister der Stadt Eisenach und dem Bürgermeister der Gemeinde Hörselberg-Hainich Einigung über die künftige Höhe der Pauschale erzielt, siehe Anlage 2.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich hat am 15.02.2010 die 1. Änderung der Zweckvereinbarung beschlossen. Die vom Bürgermeister der Gemeinde Hörselberg-Hainich unterzeichnete Zweckvereinbarung liegt im Rechts- und Organisationsamt der Stadtverwaltung Eisenach vor. 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

  1. Entwurf der Zweckvereinbarung zur Gewährleistung des abwehrenden Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe im Industrie- und Gewerbegebiet Kindel der Gemeinde Hörselberg durch die Feuerwehr Eisenach
  2. Schreiben des Oberbürgermeisters der Stadt Eisenach vom 13.08.2009 an den Bürgermeister der Gemeinde Hörselberg-Hainich