Betreff
Fassadensanierung Landestheater - Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln 2010
Vorlage
0078-StR/2010
Aktenzeichen
65.17
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

zur Fortführung der Fassadensanierung des Landestheaters die Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln 2010 in Höhe von 594.600,00 € bei der HH-stelle 61500.98794 – Zuschuss Sanierung Landestheater – im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2010. 

 


Begründung:

 

Für die Sanierung des Daches und der Fassade einschließlich Eingangstreppe des Landestheaters wurden Gesamtkosten in Höhe von 1.353.000,00 € geschätzt.

Die Maßnahme wird zum überwiegenden Teil durch Fördermittel sowie den Bauherrenanteil finanziert.

Der erste Bauabschnitt (Dach, Nord-West-Fassade) ist bis auf geringe Restarbeiten abgeschlossen.

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat die Gesamtfinanzierung der Maßnahme und die Weitergabe der Mittel an die Kulturstiftung Meiningen-Eisenach in seiner Sitzung am 08.05.2009 (Beschluss Nr. 0799/2009) beschlossen.

 

Die Gesamtmaßnahme soll mit dem 2. BA bis Ende 2010 abgeschlossen werden.

Die Ausschreibung der Leistungen soll im März erfolgen. Der Baubeginn ist für April vorgesehen, insbesondere muss die spielfreie Zeit genutzt werden.

 

o        Gerüststellung

o        Sanierung der Süd- und Ostfassade (Natursteinrestaurierung, Putz- u. Klempnerarb.)

o        Reparatur der Fenster und Türen an beiden Fassaden (Tischlerarbeiten)

o        Erneuerung der Treppenanlagen Ostfassade (Natursteinarbeiten)

o        Erneuerung des Hauptzugangs (Treppe – Natursteinarbeiten)

 

Die Bescheide der Städtebauförderung und Thüringer Landesamtes für Denkmalpflege sind erteilt.

Der Bescheid des Kultusministeriums wird zeitnah erwartet. Dies wurde mit Schreiben des Kultusministeriums vom 01.02.2010 und 22.02.2010 bestätigt. Ebenso wurde die Genehmigung zum förderunschädlichen Baubeginn erteilt.  Der Bewilligungszeitraum der Förderungen erstreckt sich auf die Jahre 2009 und 2010.

 

Es stehen Haushaltsreste zur Beendigung des 1.BA zur Verfügung. Im Haushaltsplanentwurf 2010 ist die Finanzierung für den 2. Bauabschnitt veranschlagt.

 

Bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2010 ist nach den Haushaltsgrundsätzen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 61 der Thüringer Kommunalordnung zu verfahren.

Danach darf die Stadt Investitionen des Vermögenshaushaltes fortsetzen, für die im Haushaltsplan des Vorjahres Ausgaben vorgesehen waren.

 

Zur Sicherung der Finanzierung des 2. BA gemäß Vertrag zwischen der Kulturstiftung Meiningen-Eisenach und der Stadt Eisenach, zur Einhaltung der Ausschreibungs- und Bauzeiten und damit zur Gewährleistung der fristgerechten Verwendung der Fördermittel ist die Inanspruchnahme der Haushaltsmittel vor Bestätigung der Haushaltssatzung 2010  erforderlich.

 

Die Erneuerung der Treppenanlage Hauptzugang ist dringend geboten, weil die Art der Treppenkonstruktion (Gefälle zum Gebäude) durch Feuchtigkeitseintritt zur massiven Schädigung des Natursteinsockels geführt hat. Schadhafte und massiv kontaminierte Putze, salzbelastete Sockelbereiche gefährden gravierend die Grundsubstanz des Gebäudes.

 

Eine Verschiebung der Sanierungsmaßnahmen auf spätere Jahre wird zu einer weiteren Schädigung der Gebäudesubstanz mit Folgen für die bereits sanierten Bereiche führen und ist wirtschaftlich nicht vertretbar. Des Weiteren ist die Inanspruchnahme der Förderung aller Fachbereiche bis Ende 2010 begrenzt. Die Ausgabe ist aus sachlichen und zeitlichen Gründen unabweisbar.