Betreff
Antragstellung auf Umflurung von Grundstücken der Gemarkung Stockhausen im Bereich der K2
Vorlage
0161-StR/2014
Aktenzeichen
61.2-1877-2-145-K2
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Stadt Eisenach beantragt beim Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Katasterbereich Gotha, zugunsten der Kreisstraße K2, Abschnitt Kreisverkehr L1021/ K2a bis Ortseingang OT Hötzelsroda, die Umflurung der der Straße dienenden Grundstücke, Gemarkung Stockhausen, Flur 2, Flurstück - Nr. 137/3, 138/1, 145/1 und 146/0, wie in der als Anlage 1 beigefügten Flurstücksliste erfasst. Die Lage der Grundstücke ist dem als Anlage 2 beigefügten Flurkartenauszug zu entnehmen.


II. Begründung:

 

Mit dem Ausbau der Kreisstraße K2 in Verbindung mit der Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 001 Hötzelsroda „Sondergebiet für ein Einkaufszentrum“ wurden vom damaligen Straßenbaulastträger, dem Wartburgkreis, neben dem alten Straßengrundstück nördlich und südlich Flächen der angrenzenden Grundstücke für die Straßenverbreiterung mit genutzt.

 

Nach der Schlussvermessung erfolgte der Grunderwerb von den privaten Eigentümern mit der Kreisfreiheit durch die Stadt Eisenach als Baulastträger an der Kreisstraße K2. Wie aus dem beigefügten Flurkartenauszug ersichtlich, sind durch die Schlussvermessung eine große Anzahl von Flurstücken im Verlauf des Straßengrundstücks entstanden. Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit und der konkreten Zuordnung der Flurstücke zur Kreisstraße K2 ist, in Abstimmung mit dem Katasterbereich Gotha, eine Verschmelzung der Straßenteil-grundstücke der Kreisstraße K2 erforderlich.

 

Damit dies für alle Grundstücke erfolgen kann, müssen die vier in der Gemarkung Stockhausen liegenden Straßengrundstücke der Gemarkung Hötzelsroda zugeordnet werden. Dies erfolgt im Kataster durch eine Umflurung. Mit einem Fortführungsnachweis wird der Grundstückswechsel dokumentiert und anschließend von Amts wegen im Grundbuch berichtigt. Dabei ändert sich nichts an der Fläche der Grundstücke sowie dem Eigentum. Nach Antragstellung erfolgt das Verwaltungsverfahren als Amtshandlung der Katasterbehörde. 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Flurstücksliste

Anlage 2: Flurkartenauszug