Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Frau Kretschmer - Mindestlohn in städtischen Gesellschaften
Vorlage
AF-0055/2014
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      In welchen städtischen Beteiligungsunternehmen ändert sich durch Einführung des Mindestlohns das Gehaltsgefüge?

2.      In welchen städtischen Beteiligungsunternehmen ist aktuell eine Tarifbindung vorhanden?

3.      Wenn es Beteiligungsunternehmen ohne Tarifbindung gibt: Aus welchen Gründen gibt es keine Tarifbindung? Wie ist die dortige Gehaltsstruktur? Ist vorgesehen eine Tarifbindung aktiv zu unterstützen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Durch die Einführung des Mindestlohnes zum 1.1.2015 ändert sich grundsätzlich in keinem städtischen Beteiligungsunternehmen das bestehende Gehaltsgefüge.

 

Eine Ausnahme bildet die ABS. Hier ändert sich das Gehaltsgefüge ab 01.01.2015 für alle Mitarbeiter, die bisher unter 8,50 € entlohnt wurden. Dies betrifft Maßnahmeteilnehmer der Jobcenter in verschiedenen Förderprojekten.

 

Zu 2.:

Hierzu wird auf die Übersicht in der Anlage verwiesen.

 

Zu 3.:

Wenn in städtischen Beteiligungsunternehmen keine Tarifbindung gegeben ist, so hat das ausschließlich wirtschaftliche/finanzielle Gründe. In den betroffenen Unternehmen wird in diesen Fällen i.d.R. in Anlehnung an bestehende Tarifverträge oder auf Basis einzelvertraglicher Vereinbarungen gezahlt (s. Anlage). Eine Änderung muss generell wirtschaftlich tragfähig bzw. finanzierbar sein.