II. Fragestellung
1.
Wie hoch war der Gesamterlös aller seit
Inkrafttreten der Eingemeindungsverträge verkauften Grundstücke und Immobilien
in den jeweiligen Ortsteilen?
2.
In welcher Form und Höhe hat die Stadt Eisenach
seither, im Verhältnis zum Gesamterlös betrachtet den o.g. Regelungen
entsprochen?
3.
Würde eine Sanierung der Grundschule Neuenhof durch
die Stadt Eisenach dem Sinn und Zweck o.g. Regelungen entsprechen? Wenn Nein,
warum nicht?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.
Seit 1997 wurden in den Ortsteilen Grundstücke und Immobilien mit folgendem Gesamterlös veräußert:
Stockhausen 11 Grundstücke 43.549,76 €
Stedtfeld 13 Grundstücke 180.352,54 €
Neukirchen 7 Grundstücke 98.238,47 €
Hörschel 9 Grundstücke 48.006,54 €
Madelungen 5 Grundstücke 38.805,87 €
Hötzelsroda 17 Grundstücke 355.250,40 €
Neuenhof 16 Grundstücke 378.743,50 €
Wartha 1 Grundstück 14.725,21 €
Göringen 3 Grundstücke 8.368,28 €
Berteroda - -
Stregda 17 Grundstücke 260.278,50 €
Gesamtsumme: 1.426.319,07 €
Von diesem Betrag sind die Kosten für Erlösauskehr und Umlegungsverfahren als Ausgaben in Höhe von 108.659,94 € abzuziehen.
Zu 2.
Im OT Neuenhof/Hörschel wurden nachfolgend aufgelistete Investitionen getätigt:
1998 Sanierung Rennsteigwanderhaus 329,960,59 €
1999 Sanierung Feuerwehrgerätehaus Hörschel 5.947,70 €
2001 Dacheindeckung Grillhütte Neuenhof 3.245,18 €
2002/2003 Sanierung Bürgerraum Neuenhof 20.170,67 €
2003 Einbau Sektionaltor Feuerwehrgerätehaus Neuenhof 10.846,21 €
2004 Fliesen- u. Bodenbelagarbeiten VWA 2.476,09 €
2005/2006 Elt.-Anschluss Festplatz Neuenhof 3.800,36 €
2006/2007 Baumaterial Schutzhütte Hörschel 3.362,18 €
2008 Baumaterial Schutzhütte Hörschel 2.810,73 €
2010 Elt.-Zähler Trennung Feuerwehrgerätehaus Neuenhof 3.949,15 €
2013 Grundschule Neuenhof, Sanierung Mädchen WC 8.550,00 e
2014 Grundschule Neuenhof, Sanierung Jungen WC 5.560,00 €
Gesamtsumme: 400.678,86 €
Nicht berücksichtigt sind dabei Förderungen und Spenden.
Im Rahmen des Wirtschaftsplanes (keine Investitionen) des Amtes für Tiefbau und Grünflächen wurden und werden jährlich für die Ortsteile umfangreiche Leistungen erbracht.
Zu 3.
Einnahmen aus Grundstücksverkäufen fließen dem Gesamthaushalt der Stadt Eisenach zu. Im Rahmen der Haushaltsplanung werden notwendige Investitionen auch in den Ortsteilen im Vermögenshaushalt veranschlagt. Das Budgetrecht liegt beim Stadtrat.
Finanzielle Mittel für die Sanierung der Grundschule in Neuenhof sind demzufolge im Vermögenshaushalt der Stadt zu planen. Grundlage der Entscheidung für Investitionen an allen Schulen ist die Schulnetzplanung der Stadt.
Mit § 6 des Eingemeindungsvertrag wurde seinerzeit konkret die Abwicklung des Haushaltsjahres der Eingemeindung, des Jahres 1994 geregelt. Damit ist die Regelung des § 6 Abs. 3 des Vertrages auch nur auf die im Jahre 1994 anfallenden Erlöse anwendbar. Die Frage nach der Eingemeindung erfolgender Investiitionen wurde dagegen im § 8 des Vertrages geregelt. Danach wurde vereinbart, dass "die im Stadtteil Neuenhof-Hörschel erforderlichen Investitionen nach Maßgabe der jeweiligen finanziellen Möglichkeiten durchgeführt werden. Weiterhin wurde geregelt, dass Erlöse aus dem Vermögens von Neuenhof-Hörschel mit den übernommenen Schulden aufzurechnen sind. Insofern geht die in Nr. 3 des Antrages geforderte Darstellung fehl, da der Eingemeindungsvertrag einen generellen Einsatz von Veräußerungserlösen nicht vorsieht, sondern nur unter Beachtung der Regelungen in § 8 des Vertrages zulässt.