Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Einnahmen aus Immobilienverkäufen in den Ortsteilen der Stadt Eisenach
Vorlage
AF-0058/2014
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie hoch war der Gesamterlös aller seit Inkrafttreten der Eingemeindungsverträge verkauften Grundstücke und Immobilien in den jeweiligen Ortsteilen?

2.      In welcher Form und Höhe hat die Stadt Eisenach seither, im Verhältnis zum Gesamterlös betrachtet den o.g. Regelungen entsprochen?

3.      Würde eine Sanierung der Grundschule Neuenhof durch die Stadt Eisenach dem Sinn und Zweck o.g. Regelungen entsprechen? Wenn Nein, warum nicht?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Seit 1997 wurden in den Ortsteilen Grundstücke und Immobilien mit folgendem Gesamterlös veräußert:

Stockhausen   11 Grundstücke                                    43.549,76 €

Stedtfeld          13 Grundstücke                                  180.352,54 €

Neukirchen        7 Grundstücke                                    98.238,47 €

Hörschel            9 Grundstücke                                    48.006,54 €

Madelungen       5 Grundstücke                                    38.805,87 €

Hötzelsroda     17 Grundstücke                                  355.250,40 €

Neuenhof         16 Grundstücke                                  378.743,50 €

Wartha                          1 Grundstück                                      14.725,21 €

Göringen           3 Grundstücke                                      8.368,28 €

Berteroda                                -                                               -

Stregda           17 Grundstücke                                  260.278,50 €

Gesamtsumme:                                                         1.426.319,07 €

 

Von diesem Betrag sind die Kosten für Erlösauskehr und Umlegungsverfahren als Ausgaben  in Höhe von 108.659,94 € abzuziehen.

 

Zu 2.

 

Im OT Neuenhof/Hörschel wurden nachfolgend aufgelistete Investitionen getätigt:

1998                Sanierung Rennsteigwanderhaus                                          329,960,59 €

1999                Sanierung Feuerwehrgerätehaus Hörschel                               5.947,70 €

2001                Dacheindeckung Grillhütte Neuenhof                                         3.245,18 €

2002/2003       Sanierung Bürgerraum Neuenhof                                             20.170,67 €

2003                Einbau Sektionaltor Feuerwehrgerätehaus Neuenhof              10.846,21 €

2004                Fliesen- u. Bodenbelagarbeiten VWA                             2.476,09 €  

2005/2006       Elt.-Anschluss Festplatz Neuenhof                                            3.800,36 €

2006/2007       Baumaterial Schutzhütte Hörschel                                             3.362,18 €

2008                Baumaterial Schutzhütte Hörschel                                             2.810,73 €

2010                Elt.-Zähler Trennung Feuerwehrgerätehaus Neuenhof              3.949,15 €

2013                Grundschule Neuenhof, Sanierung Mädchen WC                     8.550,00 e

2014                Grundschule Neuenhof, Sanierung Jungen WC                        5.560,00 €

Gesamtsumme:                                                                                              400.678,86 €

 

Nicht berücksichtigt sind dabei Förderungen und Spenden.

 

Im Rahmen des Wirtschaftsplanes (keine Investitionen) des Amtes für Tiefbau und Grünflächen wurden und werden jährlich für die Ortsteile umfangreiche Leistungen erbracht.

 

Zu 3.

Einnahmen aus Grundstücksverkäufen fließen dem Gesamthaushalt der Stadt Eisenach zu. Im Rahmen der Haushaltsplanung werden notwendige Investitionen auch in den Ortsteilen im Vermögenshaushalt  veranschlagt. Das Budgetrecht liegt beim Stadtrat.

 

Finanzielle Mittel für die Sanierung der Grundschule in Neuenhof sind demzufolge im Vermögenshaushalt der Stadt zu planen. Grundlage der Entscheidung für  Investitionen an allen Schulen ist die  Schulnetzplanung der Stadt.

 

Mit § 6 des Eingemeindungsvertrag wurde seinerzeit konkret die Abwicklung des Haushaltsjahres der Eingemeindung, des Jahres 1994 geregelt. Damit ist die Regelung des § 6 Abs. 3 des Vertrages auch nur auf die im Jahre 1994 anfallenden Erlöse anwendbar. Die Frage nach der Eingemeindung erfolgender Investiitionen wurde dagegen im § 8 des Vertrages geregelt. Danach wurde vereinbart, dass "die im Stadtteil Neuenhof-Hörschel erforderlichen Investitionen nach Maßgabe der jeweiligen finanziellen Möglichkeiten durchgeführt werden. Weiterhin wurde geregelt, dass Erlöse aus dem Vermögens von Neuenhof-Hörschel mit den übernommenen Schulden aufzurechnen sind. Insofern geht die in Nr. 3 des Antrages geforderte Darstellung fehl, da der Eingemeindungsvertrag einen generellen Einsatz von Veräußerungserlösen nicht vorsieht, sondern nur unter Beachtung der Regelungen in § 8 des Vertrages zulässt.